Um die sichere Nutzung von Gasanlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllt sein. Das richtige Verhalten und die notwendigen Arbeitsschritte sind von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern einzuhalten.
Unabhängig von den verwendeten Gasanschlussarmaturen und Anschlussstücken sind von der Lehrkraft grundsätzlich folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
- Prüfen der zu verteilenden Brenner und DVGW-zugelassenen Gasschläuche auf einwandfreie Beschaffenheit. Hier ist z. B. auf Knickstellen, poröses Material sowie zu lockeren Sitz der Schlauchenden zu achten.
- Unmittelbar vor dem Öffnen der zentralen bzw. Zwischen-Absperreinrichtung und dem damit verbundenen Einlassen des Gases bis zu den Geräteanschlussarmaturen ist durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob sämtliche Gasarmaturen geschlossen sind. Dies ist beispielsweise daran zu erkennen, dass die Bedienteile (Griffe) die Geschlossenstellung optisch anzeigen. Anschlussstecker dürfen hierbei noch nicht in die Sicherheits-Gasanschlussarmaturen eingesteckt sein.
- Öffnen der zentralen Absperreinrichtung, z. B. durch Betätigen eines Schlüsselschalters.
- Öffnen der Zwischen-Absperreinrichtung. Nach selbsttätig durchgeführter Geschlossenstellungskontrolle (Gasmangelsicherung) steht der Gasdruck bis an die Armaturen an.
- Verteilen der Anschlussteile, bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker, an Schülerinnen und Schüler.
- Nach Beendigung der Experimente sind die Anschlussteile von den Sicherheits-Gasanschlussarmaturen zu entfernen.
- Schließen der Zwischen-Absperreinrichtung bzw. zentralen Absperreinrichtung.
- Einsammeln der Anschlussteile bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker.
- Kontrolle der eingesammelten Bauteile auf Beschädigung.
In Chemieräumen können folgende Geräteanschlussarmaturen vorhanden:
- Sicherheits-Gasanschlussarmaturen
- Laborarmaturen mit fester Tülle
- Laborarmaturen mit Schnellkupplung und Stecktülle
Für die Verwendung von Laborarmaturen DIN 12918-2 mit fester Endmuffe (Tülle) ist zusätzlich zu prüfen, dass die Schlauchenden über die gesamte Länge (konisch ausgebildeter Tüllenteil) der Schlauchtüllen der Laborarmaturen und der Laborbrenner aufgeschoben sind. Hierdurch wird ein dichter und abrutschfester Anschluss sichergestellt.
Kartuschenbrenner
Eine fest installierte Gasanlage ist den Kartuschenbrennern vorzuziehen, da sie zentral abschaltbar ist, keine Transportwege anfallen und der Einsatz mit weniger Aufwand für die Lehrkräfte verbunden ist.
Es dürfen nur Kartuschenbrenner mit Entnahmeventil verwendet werden, bei denen ein unbeabsichtigtes Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist, Stechkartuschen sind unzulässig.
Im Unterricht dürfen gleichzeitig nur maximal acht Kartuschenbrenner in Einwegbehältern (Ventilkartuschen) verwendet werden.
Kartuschen dürfen nicht von Schülerinnen und Schülern ausgewechselt werden.
Kartuschenbrenner müssen so betrieben werden, dass keine unzulässige Erwärmung der Druckgaskartuschen auftreten kann und dass kein Flüssiggas auslaufen kann. Sie müssen nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.
Druckgaskartuschen müssen außerhalb der Reichweite von Schülerinnen und Schülern in einem belüfteten Schrank aufbewahrt werden. Dies gilt nur bis zu einer Menge von 2,5 Liter Nennvolumen oder bis zu einer Gesamtmenge von 20 Kilogramm. Werden die Mengen überschritten, ist ein Lager für Gefahrstoffe bzw. Sicherheitsschrank erforderlich.