Bunsenbrenner auf den Tisch ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

CH Arbeiten mit Gas

Um die sichere Nutzung von Gasanlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllt sein. Das richtige Verhalten und die notwendigen Arbeitsschritte sind von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern einzuhalten.

Unabhängig von den verwendeten Gasanschlussarmaturen und Anschlussstücken sind von der Lehrkraft grundsätzlich folgende Arbeitsschritte durchzuführen:

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Bunsenbrenner mit gefäß auf einem Tisch Gasinstallation ©Unfallkasse NRW
  • Prüfen der zu verteilenden Brenner und DVGW-zugelassenen Gasschläuche auf einwandfreie Beschaffenheit. Hier ist z. B. auf Knickstellen, poröses Material sowie zu lockeren Sitz der Schlauchenden zu achten.
  • Unmittelbar vor dem Öffnen der zentralen bzw. Zwischen-Absperreinrichtung und dem damit verbundenen Einlassen des Gases bis zu den Geräteanschlussarmaturen ist durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob sämtliche Gasarmaturen geschlossen sind. Dies ist beispielsweise daran zu erkennen, dass die Bedienteile (Griffe) die Geschlossenstellung optisch anzeigen. Anschlussstecker dürfen hierbei noch nicht in die Sicherheits-Gasanschlussarmaturen eingesteckt sein.
  • Öffnen der zentralen Absperreinrichtung, z. B. durch Betätigen eines Schlüsselschalters.
  • Öffnen der Zwischen-Absperreinrichtung. Nach selbsttätig durchgeführter Geschlossenstellungskontrolle (Gasmangelsicherung) steht der Gasdruck bis an die Armaturen an.
  • Verteilen der Anschlussteile, bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker, an Schülerinnen und Schüler.
  • Nach Beendigung der Experimente sind die Anschlussteile von den Sicherheits-Gasanschlussarmaturen zu entfernen.
  • Schließen der Zwischen-Absperreinrichtung bzw. zentralen Absperreinrichtung.
  • Einsammeln der Anschlussteile bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker.
  • Kontrolle der eingesammelten Bauteile auf Beschädigung.

In Chemieräumen können folgende Geräteanschlussarmaturen vorhanden sein:

  • Sicherheits-Gasanschlussarmaturen
  • Laborarmaturen mit fester Tülle
  • Laborarmaturen mit Schnellkupplung und Stecktülle

Für die Verwendung von Laborarmaturen DIN 12918-2 mit fester Endmuffe (Tülle) ist zusätzlich zu prüfen, dass die Schlauchenden über die gesamte Länge (konisch ausgebildeter Tüllenteil) der Schlauchtüllen der Laborarmaturen und der Laborbrenner aufgeschoben sind. Hierdurch wird ein dichter und abrutschfester Anschluss sichergestellt.

Betrieb von höhenverstellbaren Deckenversorgungssystemen (ortsfeste flexible Laboreinrichtungen)

Die beweglichen Medienversorgungen in die Arbeitsposition bringen und für den Zeitraum der Gasnutzung gegen nicht beabsichtigte Bewegungen, die zu Gefährdungen und Zugbelastungen auf die Anschlusseinheiten führen können, sichern.

  • Automatisch gesteuerte Bewegungen, zum Beispiel die Höhenverstellungen oder Schwenkbewegungen, für den Zeitraum der freigegebenen Gasentnahme in ihrer Funktion sperren.
    Laborarmaturen wie oben beschrieben anschließen.
  • Nach Beendigung der Versuche und vor Umstellung auf Ruheposition sicherstellen (Sichtkontrolle), dass alle Anschlussstecker aus den Entnahmestellen ausgesteckt und alle Entnahmearmaturen geschlossen sind.
  • Schließen der Absperreinrichtungen und weiteres Verfahren wie oben
    HINWEIS: Bei der Einweisung muss der Sachkostenträger die Lehrkräfte darauf hinweisen, dass alle 4 Wochen beim Start eine automatisierte Leckage-Prüfung stattfindet.

Ortsbewegliche Laboreinrichtungen, z. B. fahrbare Abzüge

  • Ortsbewegliche Laboreinrichtungen für den Zeitraum der Gasnutzung gegen unbeabsichtigtes Bewegen/Verschieben sichern.
  • Bei rollbaren Fahrtischen und Versuchsständen, z. B. Abzüge (Digestorien) Lauf- und Lenkrollen feststellen.
  • Die Gasversorgungsleitung durch eine geeignete Zugentlastung, zum Beispiel ein Drahtseil, vor un-zulässigem Zug schützen.
  • Ortsbewegliche Laboreinrichtungen vor dem Öffnen der Zentralen bzw. Zwischenabsperreinrichtung mit Sicherheitseinrichtung (Geschlossenheitskontrolle) an Gasversorgung anschließen.
  • Ablauf (falls Geschlossenstellungskontrolle bei Abzug vorhanden): Laborarmaturen an der ortsbeweglichen Laboreinrichtung bleiben geschlossen, während alle vor den Laborarmaturen vorhandenen Absperreinrichtungen geöffnet werden, so dass dabei die Laborarmaturen der ortsbeweglichen Laboreinrichtung geprüft werden.

Gasanschlussleitungen

Es dürfen nur geeignete Schlauchleitungen, Schlauchanschlüsse sowie Schlauchverbindungen verwendet werden, die einen dichten Anschluss gewährleisten und so ausgeführt sind, dass sie sich nicht unbeabsichtigt lösen können. Für die Anwendung von Laborbrennern und ähnlichen Gasverbrauchseinrichtungen sind DIN-DVGW-geprüfte Schläuche nach DIN 30664 -1 zu verwenden. Schläuche ohne Endmuffen, z. B. Meterware sind  mit Schlauchklemmen gegen unbeabsichtigtes Abrutschen von den Tüllen zu sichern.

Kartuschenbrenner

Eine fest installierte Gasanlage ist den Kartuschenbrennern vorzuziehen, da sie zentral abschaltbar ist, keine Transportwege anfallen und der Einsatz mit weniger Aufwand für die Lehrkräfte verbunden ist. Es dürfen nur Kartuschenbrenner mit Entnahmeventil (zum Einschrauben) verwendet werden, bei denen ein unbeabsichtigtes Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist, Stechkartuschen sind unzulässig.

Bunsenbrenner auf den Tisch©Unfallkasse NRW | DGUV

Im Unterricht dürfen gleichzeitig nur maximal acht Kartuschenbrenner pro Raum in Einwegbehältern (Ventilkartuschen) verwendet werden.

Kartuschen dürfen nicht von Schülerinnen und Schülern ausgewechselt werden.

Kartuschenbrenner müssen so betrieben werden, dass keine unzulässige Erwärmung der Druckgaskartuschen auftreten kann und dass kein Flüssiggas auslaufen kann. Sie müssen nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.

Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der einzelnen Druckgaskartusche von nicht mehr als 1 Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche gelagert werden.

Weitere Informationen zur Lagerung finden Sie unter Lagerung von Gefahrstoffen.