In der Schule finden sich drei Arten der Gasversorgung:
- Erdgasverbrauchsanlagen
- Flüssiggasanlagen
- Kartuschenbrenner
Fest installierte Gasverbrauchsanlagen sind Kartuschenbrennern aus Sicherheitsgründen vorzuziehen.
Bei Erdgas- und Flüssiggasverbrauchsanlagen können folgende Geräte- anschlussarmaturen vorliegen:
Diese müssen den Normen der DIN 3383-4 und DIN 12918-2 entsprechen.
Bei der Handhabung der verschiedenen Geräteanschlussarmaturen sind unterschiedliche sicherheitsrelevante Vorgehensweisen durch die Nutzerinnen und Nutzer zu beachten.
Der Sachkostenträger hat der Schule eine Betriebsanweisung für die fest installierte Gasanlage zur Verfügung zu stellen, anhand derer die Lehrkräfte zu unterweisen sind.
Die Gasversorgung in Unterrichtsräumen muss mit einer zentralen Absperreinrichtung versehen sein, die gegen unbefugtes Benutzen gesichert ist, z. B. Schlüsselschalter. Bei Betätigung des Not-Aus-Schalters muss die Gasversorgung mit unterbrochen werden.
Die zentrale Absperreinrichtung ist mit einer Sicherheitseinrichtung zu versehen, die gewährleistet, dass nur dann Gas eingelassen werden kann, wenn sämtliche Geräteanschlussarmaturen geschlossen sind (Gasmangelsicherung).
Gasversorgungsanlagen müssen zum Zeitpunkt der Errichtung nach dem Stand der Technik ausgeführt sein. Die aktuellen Regelungen finden sich in den technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches.
Prüfungen
Flüssiggasverbrauchsanlagen müssen alle vier Jahre, Erdgasverbrauchsanlagen alle zehn Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.
Grundlagen der Prüfungen sind die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) sowie die Angaben der Hersteller.
Flüssiggasanlagen (Propan)
Zur Versorgung von Verbrauchseinrichtungen darf pro Unterrichtsraum ein Druckgasbehälter bis zu einem zulässigen Füllgewicht von 14 kg aufgestellt sein. Der Flüssiggasbehälter ist in einem verschließbaren Schrank aufzustellen, der den Luftaustausch mit der Raumluft erlaubt, z. B. durch unversperrbare Öffnungen in Bodennähe mit einem freien Querschnitt von mindestens 100 cm². Die maximale Länge des Anschluss-Schlauches ohne Schlauchbruchsicherung darf 40 cm betragen.
Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische Beschädigungen, z. B. Umfallen, geschützt sind.
Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden.
Auch für den Flaschenwechsel ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Hinweise zu Schutzmaßnahmen enthält die DGUV Vorschrift 80 „UVV Flüssiggas“.