Bunsenbrenner auf einem Chemietisch ©Unfallkasse NRW

CH Gasinstallation

In der Schule finden sich drei Arten der Gasversorgung:

Fest installierte Gasverbrauchsanlagen sind Kartuschenbrennern aus Sicherheitsgründen vorzuziehen.

Bei Erdgas- und Flüssiggasverbrauchsanlagen können folgende Geräteanschlussarmaturen vorliegen:

  • Sicherheits-Gasanschlussarmaturen
  • Laborarmaturen mit fester Tülle
  • Laborarmaturen mit Schnellkupplung und Stecktülle

Diese müssen den Normen der DIN 3383-4 und DIN 12918-2 entsprechen.

Bei der Handhabung der verschiedenen Geräteanschlussarmaturen sind unterschiedliche sicherheitsrelevante Vorgehensweisen durch die Nutzerinnen und Nutzer zu beachten.

Der Sachkostenträger hat der Schule eine Betriebsanweisung für die fest installierte Gasanlage zur Verfügung zu stellen, anhand derer die Lehrkräfte zu unterweisen sind.

Die Gasversorgung in Unterrichtsräumen muss mit einer zentralen Absperreinrichtung versehen sein, die gegen unbefugtes Benutzen gesichert ist, z. B. Schlüsselschalter. Bei Betätigung des Not-Aus-Schalters muss die Gasversorgung mit unterbrochen werden.

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Bunsenbrenner ist auf einem Tisch mit offener Flamme Arbeiten mit Gas ©Unfallkasse NRW

Die zentrale Absperreinrichtung ist mit einer Sicherheitseinrichtung zu versehen, die gewährleistet, dass nur dann Gas eingelassen werden kann, wenn sämtliche Geräteanschlussarmaturen geschlossen sind (Gasmangelsicherung). Bei ortsfesten flexiblen Laboreinrichtungen (z. B. Deckenversorgungssysteme) ist die zentrale Absperreinrichtung und/oder die Zwischen-Absperreinrichtung mit einer Sicherheitseinrichtung (Leckageprüfeinrichtung) zu versehen.

Gasversorgungsanlagen müssen zum Zeitpunkt der Errichtung nach dem Stand der Technik ausgeführt sein. Die jeweils aktuellen Regelungen zum Zeitpunkt der Errichtung finden sich in den technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches.

Prüfungen

Flüssiggasverbrauchsanlagen müssen alle vier Jahre, Erdgasverbrauchsanlagen alle zehn Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei ortsfesten flexiblen Laboreinrichtungen, z. B. höhenverstellbare Deckenversorgungssysteme, die mit Flüssiggas betrieben werden, ist alle 2 Jahre eine Überprüfung auf Dichtheit durch einen Sachkundigen zu beauftragen.

Grundlagen der Prüfungen sind die Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), der AMEV, des DGUV-Regelwerks sowie die Angaben der Hersteller.

Flüssiggasanlagen (Propan)

Gasanlagen im Chemieraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Druckgasbehälter mit entzündbaren/entzündlichen Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Bei der Lagerung darf eine Temperatur von 40°C nicht überschritten werden.  Sie müssen gegen mechanische Beschädigungen, z. B. durch Umfallen gesichert sein.

Hierbei gelten folgende Aufstellungsprioritäten:

1. Aufstellung der Flüssiggasflasche im Freien
2. Aufstellung in einem separaten Aufstellungsraum, getrennt vom Unterrichtsraum, mit ausreichender natürlicher oder technischer Belüftung
3. Aufstellung im Unterrichtsraum in einem Gasflaschenschrank entsprechend DIN EN 14470-2

Ist die Aufstellung im Freien, einem besonderen Aufstellungsraum oder feuerwiderstandsfähigen Gasflaschenschrank nicht möglich, ist dies in einer Gefährdungsbeurteilung zu begründen und zu dokumentieren.

In Ausnahmefällen darf zur Versorgung von Verbrauchseinrichtungen pro Unterrichtsraum eine Flüssiggasflasche bis zu einem zulässigen Füllgewicht 16 kg aufgestellt sein. Dann sind folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Aufstellung in eine, verschließbaren Schrank, der den Luftaustausch mit der Raumluft erlaubt, z. B. durch unversperrbare Öffnungen in Bodennähe mit einem freien Querschnitt von mindestens 100 cm²  
  • Schrank ist frei von Zündquellen, z. B. Boiler
  • Verwendung von fest eingebundenen Schläuchen nach DIN EN 16436-2 für den Anschluss der Flüssiggasflasche 
  • maximale Länge des Anschluss-Schlauches ohne Schlauchbruchsicherung  40 cm

Druckgasbehälter mit brennbaren Flüssiggasen dürfen nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden.

Auch für den Flaschenwechsel ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Hinweise zu Schutzmaßnahmen enthält die Schrift Verwendung von Flüssiggas.