Der Schulträger und die Schulleitung als Vertretung des Schulhoheitsträgers sind in ihren jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich für Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie Prävention. Sie müssen insbesondere in den folgenden Bereichen zahlreiche Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ableiten lassen, berücksichtigen. Im Rahmen ihrer Unternehmerverantwortung und Fürsorgepflicht haben sie grundsätzlich für eine funktionierende wirksame Organisation zu sorgen.
Sie haben insbesondere zu den folgenden Themen Regelungen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten sicherzustellen: