Toxische Stoffe
Tabelle von Toxischen Stoffe©Unfallkasse NRW | DGUV

Toxische Stoffe können je nach Art und Dosis akute schwerwiegende Schäden für Mensch und Umwelt verursachen. Diese sind deshalb in verschlossenen diebstahlsicheren Giftschränken oder in einem verschließbaren Raum, zu dem nur fachkundige Personen Zugang haben dürfen aufzubewahren. Dritte, z. B. Handwerker müssen durch Fachkundige begleitet werden. Giftschränke müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und auf Grundlage der im Gefahrstoffverzeichnis vorhandenen Stoffe und Mengen ausgewählt werden.

Sehr giftige Stoffe und Gemische nach bisherigem Recht oder akut toxische der Kategorie 1 und 2 nach GHS (H300, H310 oder H330) dürfen in Schulen nur vorgehalten werden, wenn sie für den Unterricht erforderlich sind, und dann nur in den notwendigen kleinen handelsüblichen Mengen.

Akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 sowie karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur unterwiesene fachkundige Personen Zugang zu diesen Gefahrstoffen haben.

Leicht flüchtige toxische Stoffe wie z. B. Brom sind in einem abgeschlossenen und an einer Absauganlage angeschlossenen Giftschrank aufzubewahren. Weitere gefährliche Eigenschaften wie z. B. brennbare Eigenschaften sind bei der Aufbewahrung zu berücksichtigen.


 Gefahrenklasse und GefahrenkategorieH-Sätze
Akute Toxizität, Kategorienoral1,2H300 
dermalH310
inhalativH330
oral3H301
dermalH311
inhalativH331

In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren


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 Gefahrenklasse und GefahrenkategorieH-Sätze
Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie1, 1A, 1BH334
Keimzellmutagenität, Kategorien1A, 1BH340
2H341
Karzinogenität, Kategorien1A, 1BH350¹
2H351
Reproduktionstoxizität, Kategorien1A, 1BH360²
2H361²
Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über LaktationH362³
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorien1H370
2H371
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorien1H372
2H373
Aspirationsgefahr, Kategorie1H304

1 Der Gefahrenhinweis kann durch einen Buchstaben für den Expositionsweg ergänzt werden. 
2 Der Gefahrenhinweis kann durch weitere Buchstaben für Wirkungsweisen ergänzt werden. 
3 Stoffe oder Gemische, die mit diesem H-Satz bezeichnet sind, werden ohne Signalwort und ohne Piktogramm gekennzeichnet.

Das jeweils zum Piktogramm gehörende Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d. h. der Kategorie und dem H-Satz. In der Tabelle wird dies hervorgehoben durch die farbliche Zuordnung: rot = Gefahr, blau = Achtung, schwarz = kein Signalwort

In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren

 

 Gefahrenklasse und GefahrenkategorieH-Sätze
Akute Toxizität, Kategorienoral4H302
dermalH312
inhalativH332
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2H315
Schwere Augenreizung, Kategorie 2H319
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1, 1A, 1BH317
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), KategorieAtemwegsreizung3H335
narkotisierende WirkungenH336

In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren