Toxische Stoffe können je nach Art und Dosis akute schwerwiegende Schäden für Mensch und Umwelt verursachen. Diese sind deshalb in verschlossenen diebstahlsicheren Giftschränken oder in einem verschließbaren Raum, zu dem nur fachkundige Personen Zugang haben dürfen aufzubewahren. Dritte, z. B. Handwerker müssen durch Fachkundige begleitet werden. Giftschränke müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und auf Grundlage der im Gefahrstoffverzeichnis vorhandenen Stoffe und Mengen ausgewählt werden.
Sehr giftige Stoffe und Gemische nach bisherigem Recht oder akut toxische der Kategorie 1 und 2 nach GHS (H300, H310 oder H330) dürfen in Schulen nur vorgehalten werden, wenn sie für den Unterricht erforderlich sind, und dann nur in den notwendigen kleinen handelsüblichen Mengen.
Akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 sowie karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur unterwiesene fachkundige Personen Zugang zu diesen Gefahrstoffen haben.
Leicht flüchtige toxische Stoffe wie z. B. Brom sind in einem abgeschlossenen und an einer Absauganlage angeschlossenen Giftschrank aufzubewahren. Weitere gefährliche Eigenschaften wie z. B. brennbare Eigenschaften sind bei der Aufbewahrung zu berücksichtigen.
Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie | H-Sätze | ||
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Akute Toxizität, Kategorien | oral | 1,2 | H300 |
dermal | H310 | ||
inhalativ | H330 | ||
oral | 3 | H301 | |
dermal | H311 | ||
inhalativ | H331 |
In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren
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Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie | H-Sätze | ||
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Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie | 1, 1A, 1B | H334 | |
Keimzellmutagenität, Kategorien | 1A, 1B | H340 | |
2 | H341 | ||
Karzinogenität, Kategorien | 1A, 1B | H350¹ | |
2 | H351 | ||
Reproduktionstoxizität, Kategorien | 1A, 1B | H360² | |
2 | H361² | ||
Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation | H362³ | ||
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorien | 1 | H370 | |
2 | H371 | ||
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorien | 1 | H372 | |
2 | H373 | ||
Aspirationsgefahr, Kategorie | 1 | H304 |
1 Der Gefahrenhinweis kann durch einen Buchstaben für den Expositionsweg ergänzt werden.
2 Der Gefahrenhinweis kann durch weitere Buchstaben für Wirkungsweisen ergänzt werden.
3 Stoffe oder Gemische, die mit diesem H-Satz bezeichnet sind, werden ohne Signalwort und ohne Piktogramm gekennzeichnet.
Das jeweils zum Piktogramm gehörende Signalwort „Gefahr“ oder „Achtung“ ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d. h. der Kategorie und dem H-Satz. In der Tabelle wird dies hervorgehoben durch die farbliche Zuordnung: rot = Gefahr, blau = Achtung, schwarz = kein Signalwort
In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren
Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie | H-Sätze | ||
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Akute Toxizität, Kategorien | oral | 4 | H302 |
dermal | H312 | ||
inhalativ | H332 | ||
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie | 2 | H315 | |
Schwere Augenreizung, Kategorie | 2 | H319 | |
Sensibilisierung der Haut, Kategorie | 1, 1A, 1B | H317 | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie | Atemwegsreizung | 3 | H335 |
narkotisierende Wirkungen | H336 |
In Anlehnung an GHS – Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, DGUV Information 213-034, Anhang 6 - Gesundheitsgefahren