Der Sachkostenträger hat bereits bei der Planung Aspekte des Brandschutzes zu berücksichtigen. Er erstellt einen Lageplan, z. B. für entzündliche/entzündbare Flüssigkeiten, Druckgasflaschen), einen Flucht- und Rettungsplan sowie einen Feuerwehrplan für bauliche Anlagen, in denen eingezeichnet wird: Räume mit gefährlichen Stoffen, entzündbaren Flüssigkeiten, radioaktiven Stoffen, Druckgase. Die Zusammenarbeit mit der für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörde ist erforderlich.
Der Umgang mit Brandschutzeinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist den Lehrkräften durch Unterweisung und Übung vertraut zu machen und regelmäßig zu wiederholen.
CO2-Löscher haben sich in Chemie-Fachräumen bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden bewährt.
Feuerlöschdecken sind zur Bekämpfung von Personenbränden nicht geeignet. Kleiderbrände sind mit Feuerlöschern (oder Körpernotduschen) zu löschen. Die unverzügliche Brandbekämpfung als wichtigste lebensrettende Maßnahme ist allerdings in jedem Fall vorrangig. Bewährt haben sich beispielsweise Schaum-, Pulver- und Kohlendioxidlöscher. Eventuelle Bedenken wegen Kälteverbrennungen oder Ersticken der gelöschten Person dürfen dem nicht entgegenstehen, ebenso die Angst einer möglichen Selbstgefährdung. Bei allen Löschmaßnahmen ist zu beachten, dass in Brand geratene Personen zu panikartigen Reaktionen neigen.
Bei Leichtmetallbränden sollen Metallbrandlöscher oder Löschsand eingesetzt werden.
Weitere Informationen zu geeigneten Feuerlöschern und zum Brandschutz finden Sie im Eingangsbereich der sicheren Schule.