Unfallkasse NRW | DGUV
Zum praktischen Arbeiten gehört in der Chemie u. a. das Experimentieren in Kleingruppen. Hier sind insbesondere folgende organisatorische Maßnahmen und Vorgaben zu beachten:
- heranziehen der fachkundig erstellten Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Schülerinnen und Schüler
- planvolle Vorgehensweise mit Beachtung der Sicherheitsbestimmungen
- sorgfältige, genaue und verantwortungsvolle Umsetzung der Versuchsvorschriften
- sachgerechter Umgang mit Geräten und Chemikalien
- Sauberkeit und Ordnung vor, während und nach dem Experimentieren
- Überprüfen, mit welcher Anzahl von Schülerinnen und Schüler experimentiert werden kann (in Abhängigkeit von deren Alter und Reife oder auch der Gefährlichkeit des Experiments)
Unter den nachfolgenden Kapiteln sind sowohl für Lehrkräfte als auch für Schülerinnen und Schüler verbindliche Vorgaben und Anweisungen zum praktischen Arbeiten beschrieben.
- Arbeiten mit Gas
- Persönliche Schutzausrüstung
- DEGINTU & Praxishilfen
- Unterweisung und Verhaltensregeln