Ausschnitt eines Physikraums ©Unfallkasse NRW | DGUV

PH Ausstattung und Geräte

Ausschnitt eines Physikraums©Unfallkasse NRW | DGUV

Die erforderliche Ausstattung und die notwendigen Geräte im Fachraum Physik müssen bereits bei der Planung des naturwissenschaftlichen Raumes berücksichtigt werden. Der Schulträger sollte bereits in dieser Phase die Schule als zukünftigen Nutzer einbinden, so werden die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer rechtzeitig berücksichtigt. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten erleichtert eine reibungslose Übergabe und die zukünftige Nutzung der Räume.

Zahlreiche Ausstattungselemente müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Der Sachkostenträger muss hierfür befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Unternehmen beauftragen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren und bei Übergabe des Objektes und in regelmäßigen Abständen auch der Schulleitung mitzuteilen.

Empfehlungen und Vorgaben zur Ausstattung und zu den Geräten finden sich unter: