Bunsenbrenner mit einem Glasbehälter ©Unfallkasse NRW

Die Wärmelehre beschäftigt sich mit Zustands- und Volumenänderungen von Körpern durch Zufuhr oder Abgabe von Wärme, sowie der Energieumwandlungen, bei denen Wärme beteiligt ist. Bei Experimenten können hohe als auch tiefe Temperaturen entstehen sowie hoher Druck und Unterdruck erzeugt werden. 

Bei der Durchführung der Versuche ergeben sich folgende sicherherheitsrelevante Anforderungen:

  • Beim Aufbau der Versuchsapparaturen ist auf deren mechanische Stabilität, eine ausreichende Standfestigkeit sowie auf eine temperaturbeständige Unterlage zu achten. 
  • Beim Erhitzen von Wasser in Druckgefäßen, z. B. Papinscher Topf, sind vor dem Experiment die Sicherheitsventile zu überprüfen. Sie dürfen nicht klemmen (Explosionsgefahr).
  • Häufig werden Gasbrenner zum Erhitzen von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, eingesetzt. Beim Umgang mit Gasbrennern sind von der Lehrkraft bestimmte Arbeitsschritte einzuhalten, die unter dem Menüpunkt Arbeiten mit Gas beschrieben sind. Zudem unterliegt die Nutzung der Gasanlage sicherheitstechnischen Mindestanforderungen.
  • Bei Experimenten mit hohen Temperaturen, insbesondere bei der Dampferzeugung, ist dafür zu sorgen, dass keine Verbrühungen auftreten.
  • Beim Experimentieren mit dem „Bolzensprenger“ und der „Sprengkugel“ muss für eine splittersichere Abdeckung gesorgt werden.
  • Zum Schutz vor Erfrierungen ist Trockeneis (festes Kohlenstoffdioxid) nur mit Kälteschutzhandschuhen oder Lederhandschuhen zu berühren.
  • Zur Druck-und Temperaturmessung dürfen Schülerinnen und Schüler keine Quecksilber gefüllten Manometer und Thermometer verwenden.