Die Arbeitsplätze sind übersichtlich und ohne gegenseitige Gefährdung zu gestalten. Hierbei sind Mindestabstände einzuhalten.
Abstand zwischen Lehrer- und Schülertisch
Der Abstand zwischen Lehrertisch und dem ersten Schülertisch soll mindestens 1,20 m betragen. Ein kleinerer Abstand kann toleriert werden, wenn eine Schutzscheibe bei Versuchen verwendet wird. Die Fluchtwegbreite von mindestens 1 m darf nicht unterschritten werden.
Zwischen Lehrertisch und Tafel wird ein Abstand von 1,50 m empfohlen.
Abstand zwischen Arbeitstischen
Der Abstand zwischen zwei hintereinanderstehenden Schülertischen soll mindestens 0,85 m betragen. Hierdurch werden gegenseitige Behinderungen der Schülerinnen und Schüler vermieden. Bei Arbeiten Rücken an Rücken ist ein Abstand von mindestens 1,50 m erforderlich.
An Plätzen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer soll der Abstand bei voll unterfahrbaren Unterrichtstischen 1,50 m betragen. Barrierefreie Wege zu den Arbeitsplätzen / Schülertischen müssen mindestens 1 m breit sein.
Gangbreite
Es ist ein zu den Schülertischen führender Längsgang als Flucht- und Rettungsweg mit mindestens 1 m Breite vorzusehen. Unter dem Aspekt einer sicheren und barrierefreien Gestaltung wird empfohlen, alle Längsgänge mit einer Breite von mindestens 1 m auszuführen.
Transport- und Schülerwege
Die Wege in und zu den Unterrichts- und Nebenräumen müssen so angeordnet und bemessen sein, dass beim Transport von Geräten und Materialien keine Gefährdungen entstehen.
Die Transportwege sollten möglichst kurz sein und sich nicht mit Schülerwegen kreuzen. Treppen, Einzelstufen und Schwellen sind zu vermeiden.
Schülertische mit ansteigendem Gestühl (Stufenraum)
Im Stufenraum sind die Schülertische nah an der Vorderkante zu befestigen, damit vor dem Tisch keine begehbare Fläche verbleibt. Sollte der Abstand von Tisch zu Tisch weniger als 0,85 m betragen, dürfen auf diesen Tischen nur Experimente mit geringer Gefährdung durchgeführt werden.
Mobile Experimentiereinrichtungen
Beim Einsatz von beweglichem Mobiliar, z. B. mobile Vorbereitungs- und Experimentiertische, sind die erforderlichen Abstände und die Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Bei der Raumplanung ist der erforderliche Platzbedarf zu berücksichtigen. Geeignete Stellflächen sind zu kennzeichnen.
Ortsfeste Energieentnahmestellen
Arbeitstische und Energiezellen mit fest installierten Ver- und Entsorgungsleitungen müssen befestigt sein. Energieentnahmestellen sind so anzuordnen, dass sie gegen unbeabsichtigte mechanische Beschädigung geschützt sind.