Der Sachkostenträger und die Schulleitung als Vertretung des Schulhoheitsträgers sind in ihren jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz sowie die Prävention von Unfällen. Sie arbeiten eng zusammen, um die Schutzziele zu erreichen. Sie müssen insbesondere in den folgenden Bereichen zahlreiche Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ableiten lassen, berücksichtigen. Im Rahmen ihrer Unternehmerverantwortung und Fürsorgepflicht haben sie grundsätzlich für eine funktionierende wirksame Organisation und für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu sorgen.
Erforderlich ist es hierfür, dass Verantwortliche beider Verantwortungsbereiche zusammenarbeiten, denn eine strikte Trennung von äußerem und innerem Schulbereich ist in der Praxis kaum möglich.
Weitere Informationen zu den einzelnen Pflichten finden Sie im Menüpunkt Verantwortlichkeiten.
Zu den wesentlichen Pflichten und Aufgaben gehören u. a.:
- Durchführung von Maßnahmen zum Brandschutz
- Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- Durchführung von Prüfungen
- Durchführung von Maßnahmen zur Sicherheit in Fachräumen
- Wahrnehmung und Durchführung der Strahlenschutzorganisation
- Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler aussprechen
- Durchführung von Unterweisungen