Drei miteinander sprechende Personen Grafik ©Unfallkasse NRW | DGUV

PH Organisation und Verantwortung

Der Sachkostenträger und die Schulleitung als Vertretung des Schulhoheitsträgers sind in ihren jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich für die Sicherheit, den Gesundheitsschutz sowie die Prävention von Unfällen. Sie arbeiten eng zusammen, um die Schutzziele zu erreichen. Sie müssen insbesondere in den folgenden Bereichen zahlreiche Anforderungen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ableiten lassen, berücksichtigen. Im Rahmen ihrer Unternehmerverantwortung und Fürsorgepflicht haben sie grundsätzlich für eine funktionierende wirksame Organisation und für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zu sorgen.

Erforderlich ist es hierfür, dass Verantwortliche beider Verantwortungsbereiche zusammenarbeiten, denn eine strikte Trennung von äußerem und innerem Schulbereich ist in der Praxis kaum möglich.

Weitere Informationen zu den einzelnen Pflichten finden Sie im Menüpunkt Verantwortlichkeiten.

Zu den wesentlichen Pflichten und Aufgaben gehören u. a.: