Unfallkasse NRW | DGUV
Waschgelegenheiten sind Einrichtungen mit fließendem Wasser und einem geschlossenen Wasserabflusssystem, die es den Beschäftigten ermöglichen, sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend zu reinigen.
Am Waschbecken sind Seifenspender und Einmalhandtücher anzubringen, Seifenstücke und Stoffhandtücher sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig.
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sind die besonderen Anforderungen der barrierefreien Gestaltung zu berücksichtigen.