Anforderungen an Übungstische
Die Übungstische müssen aus Werkstoffen bestehen, die den zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch standhalten.
Wenn häufig Arbeiten durchgeführt werden sollen, bei denen mit dem Verschütten von Flüssigkeiten zu rechnen ist, müssen die Arbeitsflächen einen umlaufenden Randwulst haben und flüssigkeitsdicht sein.
Bei Demonstrationsversuchen mit Im- bzw. Explosionsgefahr oder der Möglichkeit des Verspritzens von gefährlichen Stoffen sind Schutzeinrichtungen, z. B. Schutzscheiben, zu verwenden.
Die Arbeitsflächen müssen sich leicht reinigen, erforderlichenfalls desinfizieren oder dekontaminieren lassen. Sind korrosionsbeständige Oberflächen erforderlich, müssen diese durch geeignete Oberflächenversieglungen geschützt sein.
Anforderungen an Stühle
Die Stühle sollten höhenverstellbar, 5-strahlig, abwaschbar und leicht sein sowie eine Rückenlehne haben. Die Anforderungen an Stühle in der Schule finden sich im Unterrichtsraum.
Weitere Anforderungen
In Vorbereitungsräumen, die als zweiter Fluchtweg aus dem Lehr- oder Übungssaal dienen, müssen Glasflächen, z. B. an Vitrinen oder Schränken bis 2 m über Standfläche, in Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften ausgeführt sein (z. B. Acrylglas).
Die Angaben der Hersteller zur Traglast der Regalböden sind zu beachten.
Rollbare Möbel sollten in ihren Maßen zum Lehrer-Experimentiertisch passen und feststellbar sein. Für die Vorbereitung und Durchführung von Experimenten sollten ausreichende, geeignete fahrbare Tische vorhanden sein.
Beim Einsatz des beweglichen Mobiliars sind die erforderlichen Abstände und die Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Bei der Raumplanung ist der erforderliche Platzbedarf zu berücksichtigen. Geeignete Stellflächen sind zu kennzeichnen.