Gekipptes Fenster im Physikraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Gekipptes Fenster im Physikraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In Physikräumen können bei Versuchen Gase, Dämpfe, Rauche oder Stäube entstehen, die auch dann abgeführt werden sollten, wenn sie als ungefährlich gelten. Deshalb ist grundsätzlich eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes vorzusehen. Informationen und Hinweise für eine lern- und gesundheitsförderliche Raumluftqualität und zum geeigneten Raumklima sind ebenfalls im Unterrichtsraum beschrieben.  

Innen liegende Fachräume sind grundsätzlich mit einer raumlufttechnischen Anlage auszustatten, um eine ausreichend gute Raumluftqualität zu gewährleisten.

Insbesondere bei vollständig verdunkelten Räumen ohne technische Lüftung ist etwa alle fünfzehn bis zwanzig Minuten eine Lüftungspause vorzusehen.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Fensterlüftung nicht ausreichend ist, müssen gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe, die bei Experimenten entstehen, an ihrer Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig erfasst und ohne Gefahr für Mensch und Umwelt abgeführt werden. 

Bei der Planung und dem Einbau von ablufttechnischen Anlagen sollten die Informationen zu Abzügen berücksichtigt werden.