Zur Brandbekämpfung in naturwissenschaftlichen Räumen müssen geeignete Feuerlöscher vorhanden sein. Anzahl und Typ der Feuerlöscher sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle, z. B. der Feuerwehr, auf Grundlage der Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ festzulegen.
Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch befähigte Personen zu überprüfen.
Informationen zur Organisation des Brandschutzes und zum Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen finden sich unter Brandschutz.