Türknauf mit Türschloss ©B.Fardel | Unfallkasse NRW

PH Sicherheit in Fachräumen

In Lehr- und Vorbereitungsräumen der Physik dürfen sich Schülerinnen und Schüler aufgrund besonderer Gefährdungen nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Dies wird durch eine gute Unterrichtsorganisation und die Einhaltung von baulichen Anforderungen, z. B. Türen mit feststehendem Außenknauf und Innenklinke, erfüllt.

Zu einer guten Organisation gehören Informationen, Schulungen und Unterweisungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte, wie z. B. Reinigungskräfte.

In Fachräumen müssen:

Physikraum Tisch mit Laborgerät drauf©Unfallkasse NRW | DGUV
  • durch fachkundige Personen erstellte Gefährdungsbeurteilungen vorhanden sein
  • Betriebsanweisungen erstellt werden, z. B. allgemeine Labor- bzw. Fachraumordnung, Musterbetriebsanweisung, Versuchsanleitungen für Schülerinnen und Schüler
  • Hinweise zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz sichtbar vorhanden sein
  • Piktogramme angebracht werden, sofern im Raum Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen z. B. das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung erforderlich ist
  • fehlende Sicherheitseinrichtungen und Schäden an Bau und Ausstattung der Schulleitung gemeldet werden
  • beschädigte Geräte als defekt gekennzeichnet und der weiteren Verwendung entzogen werden

Eine Nutzung der Unterrichtsräume durch fachfremde Lehrkräfte ist nur möglich, wenn

  • Schülerinnen und Schüler ständig beaufsichtigt werden,
  • die Geräte und Medien sicher verwahrt (abgeschlossen) sind,
  • sich keine Gefahrstoffe zugänglich im Raum befinden und
  • der Zugang vom Fachraum zur Vorbereitung verschlossen ist.