Zugang zum Schulhof vom öffentlichen Bereich mit einer Bushaltestelle und einer Straße als 3D Grafik ©Unfallkasse NRW | DGUV

H Zugänge und Einfriedungen

Schulhöfe sind geschützte Räume auf dem Schulgelände, die über unterschiedliche Zugänge erreicht werden und auch manchmal eingefriedet sind. Einfriedungen können dem Schutz der Schülerinnen und Schüler dienen, damit sie nicht unbewusst in Gefahrenbereiche gelangen, z. B. Straßen, offene Gewässer. Sie können die erforderliche Aufsicht erleichtern und auch für einen gewissen Schutz der Gebäude und Außenanlagen vor unbefugten Zutritt sorgen.

Einfriedungen können aus dichten Hecken, Mauern oder Zäunen bestehen. Sie sind so zu gestalten, dass sie nicht zum Hochklettern verleiten und Verletzungsgefahren für Schülerinnen und Schüler vermieden werden. Das Klettern wird erschwert, wenn keine Tritte, Griffe oder leiterähnliche Elemente vorhanden sind. Daher eignen sich z. B. Jägerzäune oder waagerecht angebrachte Holzplanken nicht als Einfriedung. Die Einfriedungen dürfen keine spitzen, scharfkantigen und hervorspringenden Teile aufweisen. Der Einsatz von Stacheldraht ist verboten. 

Stahlmattenzäune sollten möglichst engmaschig mit einer Maschenbreite kleiner 5 cm ausgeführt werden. Bei der Montage dieser Zäune ist zu berücksichtigen, dass sie nach oben einen glatten Abschluss aufweisen und vertikale Stäbe nicht überstehen. Im Fußbereich sollten Stahlmattenzäune ebenfalls keine spitzen Stellen aufweisen, hierdurch werden Fußverletzungen ausgeschlossen. Sollten, aber in Altbeständen Spitzen im Fußbereich vorhanden sein, sind diese im Erdreich einzulassen. Dies kann durch Aufschüttungen von Material (Erde, Steine) geschehen, sodass die Enden und Spitzen dauerhaft  abgedeckt sind.

Zugänge auf das Schulgelände ergeben sich aus dem öffentlichen Raum, z. B. Parkflächen, Straßen, Bushaltestellen und den anliegenden Gebäuden. Bei Zu- und Ausgängen von Schulgrundstücken sind diese so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler nicht direkt in den Straßenverkehr hineinlaufen können. Die sichere Gestaltung an verkehrsreichen Straßen kann z. B. durch Geländer zwischen Schulgrundstück und Fahrbahn, Pflanzstreifen oder versetzte Abgrenzungen erreicht werden. Schülerinnen und Schülern soll durch diese Maßnahme das Verlassen des geschützten Schulgeländes bewusst werden.

Im Bereich der Hauptzugänge zu den Gebäuden sollten auch bauliche Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse vorgesehen werden. Einen ausreichenden Schutz bieten z. B. entsprechend bemessene Vordächer. Sofern diese verglast ausgeführt werden, sind die Anforderungen an Überkopfverglasungen zu beachten.