Blick in den Lagerraum von Pausenspielmaterial ©Unfallkasse NRW | DGUV

H Spielgeräte-Ausleihe

An Grundschulen, aber auch an vielen weiterführenden Schulen können Pausenspielausleihen unter pädagogischen Zielsetzungen eingerichtet und betrieben werden. Hier organisieren und betreuen die Schülerinnen und Schüler die Geräteausleihe. Bei der Planung neuer Schulen bzw. bei der Errichtung von Erweiterungsbauten auf den Schulhofflächen sollte an Räume gedacht werden, die als Lager und Ausleihe für Pausenspielmaterial genutzt werden können. Dieser Raum soll ausreichend groß, leicht zugänglich und mit zweckmäßiger Regal- und Lagerfläche ausgestattet sein. Eine Hilfe für die Planung kann der Geräteraum-Konfigurator mit den variablen Platzhaltern sein.

Kinder und Jugendliche sollten auch dazu befähigt werden, sich in den Pausen ausreichend zu bewegen und zu spielen. Hier kann es sinnvoll sein, im Unterricht auf das Spielen in der Pause vorzubereiten und vielfältige und abwechslungsreiche Spiele vorzustellen. 

  • Für die Ausleihe von Spielgeräten sollten Regeln für die Aus- und Rückgabe, sowie für den Umgang erarbeitet werden.
  • Die Nutzungsmöglichkeiten auf dem Schulhof sollten mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden. 
  • Um die Verteilung des Spielmaterials zeitsparend zu organisieren, sollten Schülerinnen und Schüler als Helferinnen und Helfer beauftragt werden. Hierdurch kann viel Bewegungszeit gewonnen werden.

Falls kein Lagerraum für Spielgeräte vorhanden sein sollte, können in den Klassenräumen Spielekisten vorgehalten werden. Dies ermöglicht einerseits einen schnellen Zugriff auf das Spielmaterial, andererseits führt die Zuordnung zu einer Klasse dazu, dass Schülerinnen und Schüler sich für ihre Spielgeräte verantwortlich fühlen und um ihren Erhalt besorgt sind.