Die Wartung und Pflege von Schulhöfen sind von entscheidender Bedeutung, da sie einen direkten Einfluss auf das Erscheinungsbild und damit auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit der Schulgemeinschaft haben. Die Verantwortung für die Pflege und Wartung der Schulhofflächen liegt beim Schulträger, der die Verkehrssicherungspflicht hat. Hier sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Streu- und Räumpflicht, Verkehrsflächen, Zuwegungen inklusive der Parkplätze und Haltestellen
- Sportfreiflächen, Spielplatzgeräte und Kunstobjekte, Kletter- und Balanciereinrichtungen
- Naturnahe Außenbereiche, Grünpflege und Baumkontrolle
- Einfriedungen
- Abfallentsorgung
Winterdienst
Um Unfälle durch Ausrutschen, Stolpern und Stürzen zu vermeiden, müssen Schulsachkostenträger für ausreichende Trittsicherheit in ihren Schulen sorgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist es notwendig, die Verkehrswege umgehend gehsicher herzurichten, spätestens zu Beginn des Schulbetriebs. Hierbei wird nicht davon ausgegangen, dass vereiste oder verschneite Flächen vollständig geräumt sein müssen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine völlige Gefahrenfreiheit auf allen Wegen kann nicht erwartet werden.