Verkehrsüberungsfläche auf einem Schulhof ©Unfallkasse NRW | DGUV

Verkehrswege auf Schulhöfen sind wichtige Elemente, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schulalltags zu gewährleisten. Hierfür ist der Kraftfahrzeugverkehr von der Schulhofnutzung zu trennen.

Verkehrswege sollten gut gekennzeichnet und von anderen Flächen abgegrenzt sein. Die Wege können auch in den öffentlichen Verkehrsraum führen, wobei der Übergang beim Verlassen des Schulgeländes besonders gestaltet sein muss. Die Bodenbeläge der Verkehrswege auf Schulhöfen müssen auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen. Dies wird erreicht, wenn die Verkehrswege befestigt sind und mindestens der Bewertungsgruppe R11 oder R10 V 4 entsprechen. Als Bodenbeläge eignen sich z. B.:

  • Asphalt
  • gesägte Natursteinplatten
  • nicht scharfkantige Pflasterung
  • Tennenbeläge

Nicht geeignete Bodenbeläge sind z. B. polierte oder versiegelte Steinplatten, Waschbeton, scharfkantige Pflasterung und ungebundene Splitt-, Schlacken- oder Grobkiesbeläge.

Grundsätzlich sind Stolperstellen und Einzelstufen auf Schulhöfen zu vermeiden. Zum Beispiel sind Abdeckungen von Schächten bündig mit dem Belag anzuordnen und Türpuffer oder -feststeller weniger als 15 cm von der Wand entfernt anzuordnen. Einzelstufen sind möglichst durch entsprechende Rampen zu ersetzen, die auch die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, also u. a. eine Steigung von max. 6 % aufweisen. Lassen sich Einzelstufen nicht vermeiden oder durch Rampen ersetzen, müssen sie von den angrenzenden Verkehrsflächen deutlich unterschieden werden können. Dies wird z. B. erreicht durch kontrastierende Farben, eine andere Materialstruktur oder eine Beleuchtung der Stufe.

Notwendige Verkehrswege im Freien, zu denen neben den Treppen auch die Wege zählen, müssen ausreichend beleuchtet werden.

Schulhöfe sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich sind und somit von fremder Hilfe weitgehend unabhängig genutzt werden können.