Sammelstellenschild mit weißen Personen und Pfeilen auf grünem Hintergrund ©B.Fardel

In Notfällen haben der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Der Schulträger hat in Abstimmung mit der Schulleitung entsprechende Maßnahmen zu treffen, dass sich die Anwesenden unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Um eine zügige Evakuierung sicherzustellen, z. B. im Brandfall, ist es notwendig, dass die Flucht- und Rettungswege jederzeit gefahrlos nutzbar sind. Für die Schülerinnen und Schüler sowie die Beschäftigten sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung daher außerhalb des Schulgebäudes eine oder mehrere Sammelstellen zu bestimmen, an denen sie in Sicherheit sind. Üblicherweise befinden sich diese auf dem Schulgelände bzw. Schulhof.

Folgende bauliche und organisatorische Anforderungen sind zu beachten:

  • Sammelstellen müssen außerhalb von Anfahrten sowie Stell- und Bewegungsflächen von Feuerwehr und Rettungsdienst liegen, um die Arbeit der Rettungskräfte nicht zu behindern.
  • Für die Evakuierten darf keine Gefährdung durch Fahrzeuge entstehen.
  • Sammelstellen müssen in der Verlängerung der Fluchtwege eingerichtet und leicht zu erreichen sein. Dabei müssen sie außerhalb einer möglichen Gefahrenzone, z. B. Feuer und Rauch, liegen.
  • Die Größe der Sammelstelle muss der maximalen Anzahl der Personen angepasst sein, um eine bessere Übersichtlichkeit und die Kontrolle der Vollzähligkeit zu ermöglichen. Eine gute Ausleuchtung ist zu empfehlen.
  • Die Lage der Sammelstellen ist in den Flucht- und Rettungsplänen zu kennzeichnen. 
  • Sammelstellen sind durch das entsprechende Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.
  • Sammelstellen müssen über eine sichere begehbare Bodenoberfläche verfügen. Sie sollten zur Reduzierung von Stolper- und Rutschgefahr möglichst über eine befestigte Fläche verfügen.
  • Um die einfache und sichere Weiterführung von Personen bzw. die Erreichbarkeit für den Rettungsdienst zu ermöglichen, sollten Sammelstellen über eine hindernisfreie, direkte Anbindung an öffentliche Flächen verfügen. 
  • Mit der örtlich zuständigen Brandschutzdienststelle ist festzulegen, wie die Sammelstellen auch im Winter frei gehalten werden können.

Die rasche Räumung der Gebäude und das direkte Aufsuchen der Sammelplätze sind Teil des Alarmplanes und der Brandschutzordnung einer Schule. Zusammen mit der regelmäßigen Durchführung von Alarmübungen und der Brandschutzerziehung stellen sie eine wichtige Maßnahme im Rahmen der Prävention dar.

An der Sammelstelle stellen die verantwortlichen Lehrkräfte (Evakuierungshelferinnen und -helfer) die Vollzähligkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. der Klassen fest. Hierfür können mitgeführte Anwesenheitslisten, Klassenbücher oder digitale Tools zur Erfassung von Schülerabwesenheiten genutzt werden.

Alle Anwesenden haben so lange am Sammelplatz zu verbleiben, bis festgestellt wurde, dass alle das bzw. die Gebäude verlassen haben. Hierfür ist ggf. auch eine weitere Abstimmung notwendig, sollten mehrere Sammelstellen vorhanden sein. Es ist sicherzustellen, dass Personen das Gebäude erst nach Freigabe durch die Einsatzleitung wieder betreten dürfen.

Weitere Informationen zur Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen in Schulen finden sich hier.