Eine Abzugsanlage für den Biologieraum ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Versuche im Biologieunterricht, bei denen gefährliche und gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden können, sind in einem Laborabzug durchzuführen. Deshalb sollten naturwissenschaftliche Fachräume mit einem Laborabzug ausgestattet sein, diese können auch mobil sein. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Abzug vorhanden sein muss, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, für die die Schulleitung verantwortlich ist.

Der Sachkostenträger ist für die Beschaffung, Bereitstellung, Prüfung und Wartung des Abzugs bzw. der Sicherheitswerkbank verantwortlich. Die Informationen aus dem Fachraum Chemie zu Abzügen gelten analog für Biologieräume.