3D Grafik Biologieraum ©DGUV

Vor jeder Anschaffung von Tieren sollte man sich über den richtigen Umgang ausführlich informieren und ob diese für die Haltung oder das Mitbringen in der Schule geeignet ist. Eine unsachgemäße Haltung fördert die Aggressivität der Tiere. Bei der Tierhaltung in der Schule sind von der Schulleitung bzw. den von ihr hierfür beauftragten Personen nachfolgende Regeln festzulegen und umzusetzen:

  • Die Schule darf nur Säugetiere aus behördlich kontrollierten Zuchten, z. B. Zoohandel, beziehen.
  • Gefährliche Tiere, wie z. B. giftige Schlangen und Reptilien, Amphibien und Skorpione, dürfen nicht mitgebracht oder gehalten werden.  
  • Bei der Haltung von Reptilien sind Sicherheitsmaßnahmen insbesondere bei der Hygiene zu treffen. Bei der Reinigung des Terrariums und der Futterschüssel müssen Handschuhe getragen werden. Kratzer und Bisse von Tieren stellen eine hohe Wundinfektionsgefahr durch Salmonellen dar.
  • Es dürfen nur Vögel gehalten werden, die entsprechend den geltenden Einfuhrbestimmungen vorbeugend von einem Tierarzt behandelt wurden.  Bei diesen Tieren muss durch eine amtstierärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, dass sie frei von Ornithose (Papageienkrankheit) sind.
  • Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere müssen artgerecht sein und dem Stand der Technik entsprechen.

Hygiene in der Tierhaltung

Die Übertragung von Krankheiten von Tieren auf den Menschen ist zu vermeiden. Besonders häufig bei Tierkontakt auf den Menschen übertragene Infektionskrankheiten sind z. B.

  • die Fischtuberkulose/Übertragung bei Fischkontakt z. B. durch den Erreger Mykobakterium marinum,
  • pilzbedingte Zoonosen (Mykosen), Übertragung bei Kontakt mit Hunden und Katzen, z. B. durch den Erreger Microsporum canis,
  • parasitenbedingte Zoonosen, z. B. Toxocariasis bei Kontakt mit Hunden und Katzen, z. B. mit dem Erreger Hunde- und Katzenspulwurm (Toxocaro canis). 

Sobald geringste Anzeichen für eine Erkrankung des Tieres gegeben sind, sollte dieses dem Tierarzt vorgestellt werden. Wenn bei Personen, die Kontakt mit Tieren hatten, Krankheitszeichen wie z. B. Hautveränderungen, Hautjucken, Durchfall oder andere gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten,ist ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, welche auf den Tierkontakt hinzuweisen sind.

Die im Hygieneplan festgelegten Regeln, wie Händewaschen nach dem Körperkontakt mit Tieren, sind umzusetzen. Bei Kontaminationen und bei Bedarf sind verunreinigte Flächen mit geeigneten Flächendesinfektionsmitteln zu desinfizieren.

Hunde in Schulen

Vor dem Einsatz von Hunden sind diese von einem Tierarzt zu untersuchen. Ein tierärztliches Gesundheitsattest muss die gute Allgemeinverfassung des Hundes bestätigen. Darüber hinaus ist für eine regelmäßige Endoparasitenprophylaxe, Entwurmung oder Kontrolle der abgegebenen Kotproben zu sorgen. Der aktuelle Impfstatus muss im Tierpass hinterlegt sein.

Darüber hinaus sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten:

  • Jeder Einsatz in der hundegestützten Pädagogik erfolgt nur durch aus- bzw. weitergebildete Mensch-Hund-Teams und setzt ein Vertrauensverhältnis voraus.
  • der Kontakt zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht des Hundeführers. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführer bzw. Hundeführerin ist nicht zulässig.
  • der Einsatz muss immer nach Hunde- und Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden.
  • für den professionellen Einsatz des Hundes ist das Erstellen eines Schulhundkonzepts unabdingbar.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schülerinnen und Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
  • die Möglichkeit des selbständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzungen und denen der Hundeführerin bzw. des Hundeführers/Pädagogen, der Schülerinnen und Schüler und der Schule individuell angepasst sein.
  • vor dem Einsatz des Hundes im Unterricht sind die Sorgeberechtigten nach bekannten Allergien ihrer Kinder zu befragen,
  • nach dem Körperkontakt mit dem Hund sind die erforderlichen hygienischen Maßnahmen, z. B. Händewaschen durchzuführen.
 

Bienen an Schulen

Bei einer Bienenhaltung in der Schule sind die Sorgeberechtigten über das Vorhaben zu informieren. Die Aufstellung der Bienenvölker sollte durch eine Imkerin bzw. einen Imker erfolgen, der über eine Tierhalterhaftpflicht verfügt. In Schulen oder Außengelände dürfen nur sanftmütige und schwarmträge Bienenvölker aufgestellt werden. Ein Abstand von 10 bis 15 m der Bienenvölker zu benachbarten Wegen und anderen Aufenthaltsflächen ist einzuhalten und die Schülerinnen und Schüler sind über das richtige Verhalten gegenüber Bienen, wie z. B. nicht vor Flugloch stellen, keine hektischen Bewegungen durchführen, zu informieren.

Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler Bienen betreuen sind die nachfolgenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

  • Die betreuende Person muss ausreichend Kenntnisse über Bienenhaltung, Imkerei und über mehrjährige Erfahrung in der Bienenhaltung verfügen.
  • Richtiges Verhalten im Falle von Stichen kennen.
  • Bei den Sorgeberechtigten abklären, ob eine Bienenallergie vorliegt.
  • Notfallmaßnahmen gegen allergischen Schock festlegen.
  • Im Aufenthaltsbereich der Bienen darf nicht gegessen oder getrunken werden.
  • Als Schutzausrüstung ist den Schülerinnen und Schülern Imkerschutzkleidung, bestehend aus einem Imkerhut mit Schleier und einer Imkerschutzjacke, zur Verfügung zu stellen.
  • Beim Schleudern des Honigs ist darauf zu achten, dass Personen nicht in die Schleuder hineingreifen können.
  • Bei der Verarbeitung und dem Verkauf von Honig sind die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dazu zählt u. a. die Honigverordnung, die Lebensmittelhygieneverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung.