Die Schulleitung hat dafür zu sorgen, dass ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahr- und Biostoffe geführt wird. Die Verzeichnisse müssen jederzeit eingesehen werden können. Hilfen zur Erstellung des Gefahr- und Biostoffverzeichnisses finden sich unter DEGINTU und Praxishilfen.
Biostoffverzeichnis
Die Biostoffe sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die Versuchsdurchführung aufzulisten und zu dokumentieren. Diese Dokumentation umfasst insbesondere die Art der Tätigkeit einschließlich der Expositionsbedingungen, die Schutzstufe sowie die festgelegten Schutzmaßnahmen. Als Bestandteil der Dokumentation ist auch ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen. Auf dieses Verzeichnis kann verzichtet werden, wenn ausschließlich Tätigkeiten in der Schutzstufe 1 mit Biostoffen ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden.
Es sind mindestens folgende Angaben notwendig:
- Bezeichnung des Biostoffes
- Einstufung in eine Risikogruppe
- sensibilisierende und toxische Wirkungen
Gefahrstoffverzeichnis
Es ist ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dieses muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs
- Mengenbereich des Gefahrstoffs
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche
Gefahrstoffbehältnisse sind auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung und auf einwandfreien Zustand regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr zu überprüfen. Bei fehlender oder unzureichender Kennzeichnung sind die Behältnisse entsprechend nachzukennzeichnen. Nicht mehr identifizierbare und entbehrliche Stoffe sind ordnungsgemäß und sachgerecht zu entsorgen.
Eine Möglichkeit, dieses Gefahrstoffverzeichnis zu führen, ist das Online-Portal DEGINTU der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Weitere Hinweise zur Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses sind im Fachraum Chemie aufgeführt.