Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) sind Schutzeinrichtungen, welche die Nutzerinnen und Nutzer und die Umwelt vor Biostoffen schützen.
Es existieren drei Klassen von MSW mit unterschiedlichen Schutzfunktionen, wie z. B. Personen-, Produkt- und Verschleppungsschutz.
Beim Umgang mit Biostoffen ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen, ob eine mikrobiologische Sicherheitswerkbank erforderlich ist, z. B. bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der Schutzstufe 2.
Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke sind gemäß den Herstellerangaben so aufzustellen und zu betreiben, dass jederzeit die Schutzfunktion(en) und ein sicheres Arbeiten gewährleistet sind.
MSW sind vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen, sicherheitstechnisch relevanten Änderung oder Instandhaltung (z. B. Umstellen, Filteraustausch) und in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich, gegebenenfalls abhängig von der Betriebszeit) zu prüfen. Die Prüfungen müssen von fachkundigem, für diese Prüfung befähigtem Personal durchgeführt werden und sind schriftlich zu dokumentieren.
Arbeiten mit einer MSW sollten nur von benannten unterwiesenen Lehrkräften benutzt werden. Nach den Arbeiten ist die MSW entsprechend dem Hygieneplan zu desinfizieren und zu reinigen.
Produktschutz-Werkbänke (z. B. Sterilwerkbänke, Laminar-Air-Flow-(LAF)-Werkbänke, Horizontal- und Vertikal-LAF) und Isolatoren mit Überdruck (Steril-Isolatoren) sind keine MSW und bieten daher den Nutzerinnen und Nutzern keinen Schutz vor Gefährdungen durch Biostoffe.