Als wesentlicher Bestandteil eines lebendigen Biologieunterrichts dienen Exkursionen als entdeckende und erforschende Schulveranstaltungen. Exkursionen haben im Gegensatz zu Schulausflügen, bei denen das Gemeinschaftserlebnis im Vordergrund steht, vorwiegend Bildungscharakter. Pflanzen- und tierkundliche sowie ökologische Unterrichtsinhalte können dort meist einprägsamer als in der Schule vermittelt werden, auch diese Veranstaltungen müssen von der Schulleitung bewilligt werden.
Exkursionen erfordern neben der didaktisch-inhaltlichen Vorbereitung auch Planungen für die sichere Durchführung. Es müssen unter anderem Regelungen des Ortes, der Zeitdauer, der Wahl der Verkehrsmittel, der Aufsichtspflichten, der Ausrüstung, z. B. Mobiltelefon, Erste-Hilfe-Material, der Anzahl der Begleitpersonen und bei mehrtägigen Exkursionen auch der Unterkunft getroffen werden. Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung sind auch diese Inhalte zu dokumentieren.
Schülerinnen und Schüler können oft aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes Gefahren nicht angemessen einschätzen. Sie sind deshalb beispielsweise über folgende Gefahren- und Verhaltensregeln zu informieren und ggf. zu unterweisen:
- Straßenverkehr, Gewässer, Wetterereignisse
- Verlassen des Weges oder der Gruppe
- Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Kontaktvermeidung mit gesundheitsgefährdenden Pflanzen, Pilzen und Tieren
- Hygieneregeln
- UV-Schutz bei Sonneneinstrahlung
- Richtiges Verhalten bei Notfällen
- Richtiges Verhalten beim Zusammentreffen mit Tieren
- Erste Hilfe
- Geeignete Kleidung, Schuhe, Insektenschutzmittel
- Proviant und Getränk
Zusätzlich müssen auch die Eltern über die Gefahren und Verhaltensregeln der Exkursion informiert werden.