Grafik über Abstände und Verkehrswege im Biologieraum ©Unfallkasse NRW | DGUV

BI Abstände und Verkehrswege

Grafik über Abstände und Verkehrswege im Biologieraum©Unfallkasse NRW | DGUV

Die Arbeitsplätze sind übersichtlich und ohne gegenseitige Gefährdung zu gestalten. Hierbei sind nachfolgende Mindestabstände einzuhalten.

Abstand zwischen Lehrer- und Schülertisch

Der Abstand zwischen Lehrertisch und  dem ersten Schülertisch muss mindestens 1,20 m betragen. Ein kleinerer Abstand kann bei nicht barrierefreier Anordnung ggf. toleriert werden, wenn eine Schutzscheibe vorhanden ist und benutzt wird. Die Fluchtwegbreite von mindestens 1 m darf nicht unterschritten werden.

Abstand zwischen Arbeitstischen

Der Abstand zwischen zwei hintereinanderstehenden Schülertischen muss mindestens 0,85 m betragen. Hierdurch werden gegenseitige Behinderungen der Schülerinnen und Schüler vermieden. Bei Arbeiten Rücken an Rücken ist ein Abstand von mindestens 1,50 m erforderlich.

Für Rollstuhlfahrende muss die Bewegungsfläche bei Nichtunterfahrbarkeit von Ausrüstungs- und Ausstattungselementen wie z. B. Tische und Waschbecken mindestens 1,50 m x 1,50 m und bei Unterfahrbarkeit mindestens 1,50 m x 1,20 m betragen. 

Gangbreite

Grafik über Abstände und Verkehrswege im Biologieraum©Unfallkasse NRW | DGUV

Es ist ein zu den Schülertischen führender Längsgang als Flucht- und Rettungsweg mit mindestens 1 m Breite vorzusehen. Unter dem Aspekt einer sicheren und barrierefreien Gestaltung wird empfohlen, alle Längsgänge mit einer Breite von mindestens 1 m auszuführen.

Transport- und Schülerwege

Die Wege in und zu den Unterrichts- und Nebenräumen müssen so angeordnet und bemessen sein, dass beim Transport von Geräten und Materialien keine Gefährdungen entstehen. Die Transportwege sollten möglichst kurz sein und dürfen sich nicht mit Schülerwegen kreuzen. Treppen, Einzelstufen und Schwellen sind zu vermeiden.

Schülertische mit ansteigendem Gestühl (Stufenraum)

Im Stufenraum sind die Schülertische nah an der Vorderkante zu befestigen, damit vor dem Tisch keine begehbare Fläche verbleibt. Sollte der Abstand von Tisch zu Tisch weniger als 0,85 m betragen, dürfen auf diesen Tischen nur Experimente mit geringer Gefährdung durchgeführt werden.

 

Mobile Experimentiereinrichtungen

Beim Einsatz von beweglichem Mobiliar, z. B. mobiler Abzug, mobile Vorbereitungs- und Experimentiertische, sind die erforderlichen Abstände und die Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Bei der Raumplanung ist der erforderliche Platzbedarf zu berücksichtigen. Geeignete Stellflächen sind zu kennzeichnen.