Mit Pflanzen und Pilzen wird im Biologieunterricht häufig experimentiert. Auch giftige, allergisierende oder phototoxisch wirkende Pflanzen oder ihre Teile (Blätter, Wurzeln, Samen, Früchte) und Giftpilze dürfen genutzt werden, sie sind als „giftig“ zu kennzeichnen und nach Art und Anzahl auf den notwendigen Bedarf im Unterricht zu beschränken.
Ist durch die Arbeit mit Pflanzen und Pilzen im Unterricht eine Gefährdung nicht auszuschließen, sind Schülerinnen und Schüler über Vergiftungssymptome oder mögliche allergische Reaktionen zu informieren. Falls erforderlich, z. B. bei Neigung zu Allergien, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Nach der Untersuchung von Pflanzen und Pilzen, insbesondere von giftigen Pflanzen und Giftpilzen, sind die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Die Sammlung von Pilzen für den Unterricht ist erlaubt und zulässig, giftige Pilze sind zu kennzeichnen. Auf die Zubereitung und den Verzehr von selbst gesammelten Pilzen ist zu verzichten.
Eine Übersicht über giftige Pflanzen und Pilze ist der RISU KMK zu entnehmen.
Mikroskopie
Das Mikroskopieren erfordert eine Vorbereitung der Untersuchungsobjekte mit dem Präparierbesteck. Schülerinnen und Schüler sind auf Verletzungsgefahren beim Arbeiten mit spitzen und scharfen Instrumenten hinzuweisen. Grundsätzlich sind zur Präparation sicher zu benutzende und geeignete Werkzeuge zu verwenden, wie z. B. Skalpelle mit festem Metallgriff. Sofern Skalpelle mit austauschbaren Klingen verwendet werden, darf der Austausch der Klingen ausschließlich von der Lehrkraft vorgenommen werden. Die Verwendung von selbst gebauten oder zweckentfremdeten Werkzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt.