Umgang mit Tieren
Der artgerechte Umgang und die Haltung von Tieren sind erlaubt, während Tierversuche gemäß Tierschutzgesetz verboten sind. Der Grundsatz ist hierbei, dass dem Tier keine Schmerzen und Leiden zugeführt werden dürfen.
Kranke Tiere oder Tiere, die Krankheiten übertragen oder Vergiftungen auslösen können, dürfen nicht gehalten und nicht zu Demonstrationszwecken eingesetzt werden.
Tierpräparate
Tierpräparate werden häufig als Anschauungsmaterial genutzt. Diese sind in der Regel mit gesundheitsgefährdenden Insektiziden konserviert, deshalb ist der Hautkontakt zu vermeiden. Ältere Stopfpräparate, die mit nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln, wie z. B. krebserzeugenden Arsenverbindungen, belastet sein können, sollten ersetzt bzw. sicher aufbewahrt werden.
Um mögliche inhalative und dermale Gefährdungen durch Schadstoffe in Tierpräparaten zu verhindern bzw. zu minimieren, sind die folgenden Regelungen umzusetzen:
- Die Aufbewahrung erfolgt in geschlossenen Schränken oder Vitrinen, um Belastungen durch Ausgasungen und Stäube zu vermeiden
- Unterbindung des direkten Körperkontaktes mit Präparaten (lediglich Anschauung)
- Es sind Handschuhe zu verwenden
- Der Transport erfolgt möglichst in geschlossenen Behältnissen
- Vitrine und Schrank in denen die Präparate aufbewahrt werden, sind periodisch durch unterwiesen Fachkräfte zu reinigen um die Belastung durch Arsen zu reduzieren
- Nicht mehr benötigte Präparate sollten fachkundig entsorgt werden
Ob ein Stopfpräparat mit Arsen belastet ist, kann mittels Röntgenfluoreszspektroskopie festgestellt werden.
Präparate in Formaldehydlösung
In Lehr- und Schausammlungen werden häufig konservierte Tierexponate und humane Organ- und Gewebepräparate in Formaldehyd gelagert. Formaldehyd ist ein krebserzeugender Gefahrstoff, der an der Schule nicht mehr verwendet werden darf.
Wenn der Fachbereich Biologie aus pädagogischer Sicht eine Weiterverwendung dieser Präparate für unbedingt notwendig hält, ist im Ausnahmefall und unter Beachtung geeigneter Maßnahmen eine Weiternutzung der Präparate möglich. In diesem Fall wird eine fachspezifische Beratung empfohlen. Länderspezifische Regelungen sind hier zu beachten.
Anatomische Präparate
Das Sezieren ist ein beliebtes Experiment und für das Verständnis der Anatomie von Tieren sehr wertvoll.
Um mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Infektionen zu minimieren, sind Untersuchungen an toten Tieren/Tierorganen und -geweben nur möglich, wenn diese aus dem Tierfachhandel bzw. Schlachthof bezogen werden.
Sofern eine Gefährdung durch tote Tiere oder deren Körperteile nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen diese nicht in der Schule verwendet werden.
Vor dem Sezieren von Tieren sind die Schülerinnen und Schüler auf mögliche Infektionsgefahren und Verletzungsgefahren beim Umgang mit spitzen und scharfen Werkzeugen, wie z. B. Skalpellen, scharfen Klingen und Nadeln, hinzuweisen. Es dürfen nur sicher zu benutzende und geeignete Werkzeuge verwendet werden. Die Verwendung von selbst gebauten Werkzeugen ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Skalpelle mit festem Metallgriff oder mit austauschbaren Klingen verwendet werden. Der Austausch der Klingen von Skalpellen ist ausschließlich von der Lehrkraft vorzunehmen.
Insbesondere bei der Präparation von Rinderaugen können Infektionsgefahren für die Schülerinnen und Schüler durch den Übertrag von pathogenen Proteinen nicht ausgeschlossen werden. Diese können die neurogenerative Erkrankung der neuen Variante der Creutzfeld-Jakob-Krankheit hervorrufen. Die Präparation von Rinderaugen ist daher verboten! Stattdessen können Schweineaugen verwendet werden.
Für die Präparation von Schweineaugen wird die Verwendung von spitzen Präparationsscheren statt Skalpellen empfohlen. Die Werkzeuge und die verwendeten Arbeitsmittel sollen im Anschluss in lauwarmem Spülwasser gründlich gereinigt werden.