Für die Herstellung, Beimpfung und Ausplattierung von Mikroorganismen müssen häufig Laborbrenner verwendet werden. Um die sichere Nutzung von Gasanlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllt sein. Das richtige Verhalten und die notwendigen Arbeitsschritte sind von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern einzuhalten.
Unabhängig von den verwendeten Gasanschlussarmaturen und Anschlussstücken sind von der Lehrkraft grundsätzlich folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
- Prüfen der zu verteilenden Brenner und DVGW-zugelassenen Gasschläuche auf einwandfreie Beschaffenheit. Hier ist z. B. auf Knickstellen, poröses Material sowie zu lockeren Sitz der Schlauchenden zu achten.
- Unmittelbar vor dem Öffnen der zentralen bzw. Zwischen-Absperreinrichtung und dem damit verbundenen Einlassen des Gases bis zu den Geräteanschlussarmaturen ist durch Inaugenscheinnahme zu prüfen, ob sämtliche Gasarmaturen geschlossen sind. Dies ist beispielsweise daran zu erkennen, dass die Bedienteile (Griffe) die Geschlossenstellung optisch anzeigen. Anschlussstecker dürfen hierbei noch nicht in die Sicherheits-Gasanschlussarmaturen eingesteckt sein.
- Öffnen der zentralen Absperreinrichtung, z. B. durch Betätigen eines Schlüsselschalters.
- Öffnen der Zwischen-Absperreinrichtung: Nach selbsttätig durchgeführter Geschlossenstellungskontrolle (Gasmangelsicherung) steht der Gasdruck bis an die Armaturen an.
- Verteilen der Anschlussteile, bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker, an Schülerinnen und Schüler.
- Nach Beendigung der Experimente sind die Anschlussteile von den Sicherheits-Gasanschlussarmaturen zu entfernen.
- Schließen der Zwischen-Absperreinrichtung bzw. zentralen Absperreinrichtung.
- Einsammeln der Anschlussteile bestehend aus Brenner, Schlauch und Anschlussstecker.
- Kontrolle der eingesammelten Bauteile auf Beschädigung.
Generell sind Flüssiggasanlagen mit Versorgung aus ortsfesten Druckgasbehältern oder ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Flüssiggasflaschen) den Kartuschenbrennern vorzuziehen. Sollten allerdings Kartuschenbrenner im Unterricht eingesetzt werden, so gelten hier folgende Anforderungen:
- Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht mehr als 1 Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden.
- Druckgaskartuschen dürfen grundsätzlich nicht in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrt werden.
- Stechkartuschen, d. h. Einwegbehälter ohne Ventil, die z. B. mittels Dorn angestochen werden müssen, dürfen zur Versorgung des Kartuschenbrenners nicht verwendet werden.
- Schülerinnen und Schüler dürfen im Unterricht pro Raum nur mit maximal acht Kartuschenbrennern in Einwegbehältern (Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetzt ist.
- Kartuschenbrenner müssen so betrieben werden, dass keine unzulässige Erwärmung der Druckgaskartuschen auftreten kann.
- Kartuschenbrenner dürfen nur in solcher Gebrauchslage betrieben werden, dass das Flüssiggas nicht auslaufen kann.
- Kartuschenbrenner müssen nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel kontrolliert werden.
- Bei Kartuschenbrennern darf der Wechsel der Kartusche (Einwegbehälter) nur durch Lehrkräfte erfolgen.
- Verschmutzte Kartuschenbrenner dürfen nur durch fachkundige Personen gereinigt werden.
Weitere Informationen zum Arbeiten mit Gas und zur Lagerung von Druckgaskartuschen finden sich im Fachraum Chemie.