Persönliche Schutzausrüstung

BI Persönliche Schutzausrüstung

Bei der Durchführung von Experimenten und anderen Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen besteht immer ein gewisses Restrisiko, das technisch oder organisatorisch nicht vermieden werden kann. Deshalb sind zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die notwendigen Schutzausrüstungen, wie z. B. Schutzbrille, Handschuhe, Kleidung, sind im Zuge der Gefährdungsbeurteilung vor Versuchsbeginn festzulegen.

Die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Jeder PSA muss eine Benutzerinformation des Herstellers beigefügt sein, die auch Gebrauchs- und Pflegehinweise und ggf. Warnhinweise und Erläuterungen enthält. Der Sachkostenträger muss geeignete PSA kostenlos zur Verfügung stellen und ihre einwandfreie Funktionsweise und ihren einwandfreien hygienischen Zustand gewährleisten. Die Schüler wie die Lehrkräfte sind verpflichtet, die PSA zu benutzen.

Entsprechend dem zu schützenden Körperbereich kommen verschiedene Schutzausrüstungen zur Anwendung.

Handschuhe

In der Regel erfordern die im Unterricht üblichen Experimente nicht das ständige Tragen von Schutzhandschuhen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben die Lehrkräfte aber festzustellen, ob z. B. ein Schutz gegen den kurzzeitigen Kontakt mit Spritzern von Gefahrstoffen und Biostoffen notwendig ist. Dabei reichen Einmalhandschuhe als Spritzschutz gegen schädliche Einwirkungen meist aus. Gepuderte Latexhandschuhe sollten wegen ihres erhöhten Allergiepotenzials nicht verwendet werden. Wegen zunehmender allergischer Reaktionen wird die Verwendung von Nitirilhandschuhen empfohlen.

Geeignete Handschuhe zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen, z. B. beim Umgang mit Glasgeräten, bestehen aus Leder oder speziellen Chemiefasern. Handschuhe zum Schutz vor thermischen Einwirkungen bestehen in der Regel aus speziellen Chemiefasern.

Augenschutz

Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der Augen verbunden sind, muss immer geeigneter Augenschutz getragen werden. Eine Gefährdung der Augen kann beispielsweise bei Tätigkeiten mit infektiösen Biostoffen, ätzenden Gefahrstoffen, bei Arbeiten unter Vakuum oder Druck sowie durch wegfliegende Teile gegeben sein. Optische Korrekturbrillen erfüllen diese Anforderung, wie z. B. wegen fehlenden Seitenschutzes nicht. Im Fachhandel sind entsprechende Schutzbrillen für Brillenträger erhältlich.

Die Lehrkraft hat dafür zu sorgen, dass dies von den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird und geeignete Schutzbrillen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Arbeitskleidung

Eine geeignete Arbeitskleidung für Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen sind lange Hosen, eng anliegende Kleidung und geschlossene Schuhe. Kleidung aus Kunstfasern ist wegen der Brand- und Schmelzgefahr nicht geeignet.

Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist ein Laborkittel von Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften zu tragen. Diese sollten vorne verschlossen sein und die Ärmel nicht aufgekrempelt sein.