©B. Fardel | Unfallkasse NRW

In Lehr- und Schausammlungen befinden sich Tierpräparate, konservierte Tierexponate sowie humane Organ- und Gewebeproben und pflanzliche Materialien, wie z. B. Herbarien (Sammlung trocken konservierter Pflanzen).

Ältere Tierpräparate wurden häufig mit heute nicht mehr zulässigen Konservierungsmitteln, z. B. Arsentrioxid bzw. Diarsentrioxid, behandelt und können daher entsprechend kontaminiert sein. Sie sind daher gegen das Berühren durch Schülerinnen und Schüler zu sichern, z. B. Klarsichthülle. Das Alter der Präparate spielt dabei allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da in den meisten Fällen eine Imprägnierung von Tierpräparaten gegen Mottenfraß und andere Schadinsekten notwendig ist. Daher werden auch neuere Präparate meist gegen Fraßinsekten behandelt. 

Wenn dies häufig auch mit gesundheitlich nicht unbedenklichen, bioziden Wirkstoffen, z. B. Permethrin erfolgt, soll Hautkontakt ohnehin grundsätzlich vermieden werden. In bestimmten Fällen kann ein Analysenzertifikat des Herstellers Klarheit schaffen.

©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Konservierte Tierexponate und humane Organ- und Gewebepräparate wurden früher häufig in Glasbehältnissen von Formaldehyd aufbewahrt. Formaldehyd ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Die in Aldehyd gelagerten Exponate und Präparate müssen dicht verschlossen in den Behältnissen aufbewahrt werden und an einer geschützten Stelle in einer verschlossenen Lehr- und Schausammlung oder einer Vitrine oder einem Lagerschrank sicher aufbewahrt werden. Der Umgang mit den Präparaten muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Ein Umgang durch Schülerinnen und Schüler ist auszuschließen. Es ist empfehlenswert, canceroge Präparate zu entsorgen.

Auch in der Biologie werden regelmäßig diverse Gefahrstoffe, u. a. Lösungsmittel, eingesetzt. Zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung von Gefahrstoffen gelten die gleichen Anforderungen, die unter Lagerung im Fachraum Chemie beschrieben sind.

Verglasungen von Vitrinen sowie Schränken müssen bis zu einer Höhe von 2 m über der Standfläche aus Sicherheitsglas oder Materialien mit mindestens gleichwertigen Sicherheitseigenschaften bestehen. 

Die Regalböden der Schränke und Vitrinen müssen die Lasten sicher aufnehmen können. Die Schränke und Vitrinen müssen verschließbar sein.