In Biologieräumen müssen Waschbecken mit Wasseranschluss, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.
Seifenstücke und Stoffhandtücher sind aus hygienischen Gründen nicht zulässig.
Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sind die besonderen Anforderungen der barrierefreien Gestaltung zu berücksichtigen.