Gefährdungsbeurteilung Schema ©Unfallkasse NRW | DGUV

SF Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Schema©Unfallkasse NRW | DGUV

Der Betreiber (Sachkostenträger) einer Sportstätte muss die Voraussetzungen für den sicheren Betrieb schaffen. Darüber hinaus hat er die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Folglich muss er in regelmäßigen Abständen prüfen, ob eine Abwehr von Gefährdungen erforderlich ist. Es ist sinnvoll, eine Systematik zu entwickeln, die gewährleistet, dass Gefahren rechtzeitig erkannt und wirksam beseitigt werden können. Als praktikables Instrument bietet sich hierzu die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung an, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt.

Gefährdungsbeurteilung Ziele©Unfallkasse NRW | DGUV

Wichtig ist, dass entdeckte Gefährdungen beseitigt oder so weit gemindert werden, bis das verbleibende Gesundheitsrisiko akzeptiert werden kann.  

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Träger die Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes in Anspruch nehmen. Eine Besonderheit bei Schulen liegt darin, dass die Ursache von Gefährdungen sowohl im baulichen und einrichtungstechnischen Bereich als auch im Betrieb der Sportfreianlagen liegen kann. Die Gefährdungsbeurteilung sollte daher zwar mit einer klaren Zuweisung der Verantwortung, aber in enger Abstimmung zwischen Träger und Schule durchgeführt werden. Sicherheitsbeauftragte und Interessenvertretungen können darüber hinaus wertvolle Hinweise liefern.

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Zum Erkennen von Gefährdungen können Checklisten, wie die  Schrift Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht oder landesspezifisch zur Verfügung gestellte Materialien verwendet werden.

 

Für Sportstätten können folgende Maßnahmen resultieren:

  • Festlegung von Prüffristen
  • Inhalte für Unterweisungen
  • Erstellung bzw. Ergänzungen der Sportplatzordnung
  • gezielte Absprachen mit allen Nutzern
  • Meldeverfahren für Mängel
  • Erstellung bzw. Ergänzung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung bzw. Ergänzung von Instandhaltungsplänen
  • Bedarfsermittlung für Reparaturen und Neuanschaffungen

Die Ergebnisse, die getroffenen Maßnahmen sowie festgelegte Verantwortlichkeiten und Termine sind zu dokumentieren.