Zu den leichtathletischen Disziplinen gehört neben dem Laufen, Werfen und Stoßen auch das Springen. Für die praktische Umsetzung der Richtlinien und Lehrpläne im Fach Sport werden geeignete und auch sichere Sprunganlagen benötigt. Diese sollten den Anforderungen der Sportfachverbände und der Norm für Sportplätze entsprechen. Abweichungen von den vorgegebenen Maßen der Sportverbände für eine schulische Nutzung sind zwischen Schulträger, Schulleitung, Fachplanerin und Fachplaner, Sportvereine und anderen Nutzerinnen und Nutzern der Anlage abzustimmen.
Die im Schulsport gebräuchlichsten Sprunganlagen sind:
- Weitsprunganlage
- Hochsprunganlage
Weitsprunganlage
Eine Sprunganlage für den Weitsprung besteht aus einer Anlaufbahn, einem Absprungbalken und einer Sprunggrube. Folgende Anforderungen sind jeweils zu erfüllen:
Anlaufbahn
Freianlagen für Spiele und LeichtathletikUnfallkasse NRW | DGUV
- Sie sollte eine Länge von 45 m gemessen von der Absprunglinie haben, wobei im Schulsport bei Platzmangel eine Länge von 15 m nicht unterschritten werden darf
- Die Breite beträgt 1,22 m und ist entsprechend den Anforderungen einer Laufbahn auszuführen
- Es sind Pflege- und Wartungshinweise für die Laufbahn zu erstellen und zu beachten
Absprungbalken
- Muss über die gesamte Breite der Anlaufbahn reichen
- Sollte ebenflächig mit der Laufbahn sein, darf jedoch nicht mehr als 7 mm über die Oberfläche der Laufbahn überstehen
- Muss mindestens 1 m vor der Sprunggrube liegen, wobei in Grundschulen diese Entfernung reduziert werden kann
Sprunggrube
- Ist mindestens 9 m lang und 2,75 m breit auszuführen. Im Primarbereich sind geringere Längen entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen möglich
- Ist mit lockerem erdfeuchten Sand (Körnung 0,2 – 2 mm, ohne bindige Anteile) niveaugleich mit dem Absprungbereich zu füllen
- Ist bodenbündig einzufassen, beispielsweise aus dauerelastischem Recyclingmaterial (Kunstkautschuk), beidseitig abgerundeten Holzbohlen oder Betonkantensteinen mit elastischer Auflage
Die Sandaufschüttung sollte in der Grubenmitte etwa 30 cm und am Grubenrand etwa 20 cm betragen.
Sicherheitshinweise
Zum Schutz der Sportlerinnen und Sportler ist ein seitlicher hindernisfreier Abstand von mindestens 1 m und hinter der Sprunggrube von mindestens 2 m einzuhalten.
Die Anlaufbahnen müssen vor der Benutzung u. a. von Laub, Pfützen und Verschmutzungen befreit werden. Die Sprunggrube muss auf Verunreinigungen wie z. B. Glasscherben, Tierkot kontrolliert und von diesen befreit werden.
Arbeitsgeräte, z. B. Harken zum Ebnen des Sandes in der Sprunggrube, müssen so gehalten bzw. abgelegt werden, dass keine Unfallgefahren entstehen.
Hochsprunganlage
Eine Hochsprunganlage besteht aus einem Anlaufbereich, den Sprungständern mit Sprunglatte sowie einer Hochsprungmatte. Folgende Anforderungen sind jeweils zu erfüllen:
Freianlagen für Spiele und LeichtathletikUnfallkasse NRW | DGUV
Anlaufbereich
- Die Breite des Anlaufbereiches sollte mindestens 16 m vor der Matte betragen
- Die Länge des Anlaufweges sollte mindestens 15 m betragen (ausgehend von der Mitte der Vorderseite der Matte Halbkreis mit einem Radius von mindestens 15 m)
- Der Anlauf muss immer beidseitig sicher möglich sein
Sprungständer und -latte
- Sprungständer müssen standsicher und die Verstellbarkeit muss stufenlos gewährleistet sein
- Die Sprunglatte muss 4 m lang, aus Fiberglas oder einem anderen geeigneten Material bestehen und darf nicht aus Metall sein
- Der übliche Abstand zwischen Hochsprungständer und Hochsprungmatte beträgt 10 cm
Hochsprungmatte
Die Maße einer Landematte beträgt für Wettkämpfe mindestens 6 x 4 x 0,70 m. In Training und Schule gibt es keine spezifischen Vorgaben, im Interesse der Sicherheit sollte die Matte nicht kleiner als 5 x 3 x 0,50 m sein.
Sicherheitshinweise
Die Hochsprungmatte ist gegen Verrutschen zu sichern.
Der erforderliche hindernisfreie Abstand seitlich und hinter der Hochsprungmatte beträgt mindestens 2 m.
Die Anlaufbahnen müssen vor der Benutzung u. a. von Laub, Pfützen und Verschmutzungen befreit werden.
Hochsprunganlagen sind so anzuordnen, dass der Sprung ohne Blendung durch die Sonne erfolgen kann.