Sportfreiflächen sollten auch Anlagen für regeloffene Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten aufweisen. Diese müssen jedoch nicht den Bestimmungen des Wettkampfsports mit genormten Maßen und Ausstattungsdetails entsprechen. Für diese Angebote reichen bereits ausreichend verfügbare Grün- und Aufenthaltszonen, wo Freizeitspiele und Kommunikation stattfinden können. Bei der Planung dieser Flächen sollten die Maße - Nutzung von Flächen für Ballspiele sowie für andere Sport- und Freizeitaktivitäten - als Orientierung dienen. Notwendige Geräte, Markierungen und Ausstattungen sind ebenfalls für die beabsichtigten Aktivitäten vorzuhalten.
Sport- und Freizeitanlagen gelten als gut geplant, wenn sie eine räumliche und funktionale Verbindung aufweisen und sich somit ergänzen. Eine Nutzung bestehender Sportanlagen und Spielfelder auch für andere Aktivitäten ist sinnvoll und wünschenswert.
Bei der Planung von Sport- und Freizeitflächen sollten auch überdachte Flächen berücksichtigt werden. Hierdurch können eine Vielzahl von Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen stattfinden. Außerdem wird hierdurch auch ein Schutz vor Niederschlag und UV-Strahlung und Hitze angeboten. Zu Bedenken ist auch eine ausreichende Beleuchtung der überdachten Flächen.
Geländemodellierungen, auch abschirmende, sowie Pflanzungen begünstigen eine vielfältige Nutzung der vorhandenen Flächen. Folgende Gestaltungssmöglichkeiten können u. a. in Betracht kommen:
- Bewegungslandschaft, die z. B. durch Geländestufen, Balanciergelegenheiten oder Spielmulden entstehen
- Spiel- und Freizeitzonen, z. B. Slackline, Kletter- oder Sitzzonen, Ballspielmulden, Räume und Nischen für Entspannung
- Aktionsgelände für Rollaktivitäten, z. B. Skaten, Inline oder BMX-Sport
- Ruhezonen, z. B. Sitznischen, Schutzdächer, Terrassen, Liegeflächen
- Freiflächen für Aktivitäten, wie z. B. Boule, Jonglieren, Spielfeste
- Aktivitätszonen, z. B. Bodentrampoline
- Trainingsgelände, z. B. Fitnessgeräte für den Außenbereich