Kleines Fußballtor auf einem eingezäuntem Kunststoff Fußballfeld ©Unfallkasse Sachsen

Die Größe und Ausstattung eines Kleinspielfeldes richtet sich nach der späteren Nutzung. Daher sollte bereits im Vorfeld überlegt werden, welche Sportarten angeboten und ob entsprechende Wettkämpfe stattfinden sollen. Ebenso sollte berücksichtigt werden, ob außerhalb des Schulbetriebs eine öffentliche Nutzung gewünscht wird. Dies kann z. B. bei Fragen der Zugänglichkeit und der Lärmminderung von Bedeutung sein.

Von Kleinspielfeldern dürfen keine Gefährdungen ausgehen. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte:

  • Spielfeldgröße entsprechend der beabsichtigten Sportart
  • Sicherheitszonen allseitig um das Spielfeld
  • nutzungssicherer Bodenbelag
  • nutzungssichere Ausstattung
  • Ausstattung mit Ballfangzäunen

Spielfeldgröße

Die Spielfeldgröße hängt von der ausgeübten Sportart ab. Eine Standardgröße von 22 m x 44 m inklusive der Sicherheitsabstände für Kleinspielfelder ist empfehlenswert. Sie ermöglicht in Längsrichtung die wettkampfmäßige Ausübung einer Vielzahl von Sportarten. Bei beengten Platzverhältnissen kann das Kleinspielfeld auch als Lauf- bzw. Anlauffläche für leichtathletische Disziplinen mitgenutzt werden. Die zusätzlich notwendigen Flächen der Lauf- bzw. Anlaufbahnen schließen dann unmittelbar an das Kleinspielfeld an.

SportartSpielfeldmaßeSicherheitsabständehindernisfreie AbständeSpielfeld und Sicherheitszone
Breite mLänge mLängsseite mStirnseite mLängsseite mStirnseite mBreite mLänge m
Basketballa15,028,02,02,00,00,019,032,0
Kleinfeld­fußballb20,040,01,02,00,00,022,044,0
Feldhandball
20,0
40,0
1,0
2,0
0,0
0,0
22,0
44,0
Minihockey
20,0
36,9
1,0
2,0
1,0
1,0
24,0
42,9
Prellball
8,0
16,0
2,0
2,0
0,0
0,0
12,0
20,0
Rollhockey, Inlinehockey, Inline-Skaterhockey
20,0
40,0
0,0
0,0
0,00,0
20,0
40,0
Streetbasketball14,014,01,01,00,00,016,016,0
Volleyball9,018,03,03,00,00,015,024,0
a. Regelmaße nach DBB-Basketballregeln. Andere Maße sind möglich. 
b. Sicherheitszone entfällt bei Spielfeldbegrenzung durch Banden. Quelle: in Anlehnung an DIN 18035 


Sicherheitszonen

Die Größe der Sicherheitszone hängt von der ausgeübten Sportart ab. Sie ist mit dem gleichen Bodenbelag wie das Spielfeld auszuführen. Innerhalb der Sicherheitszone darf sich nur die notwendige Ausstattung wie Tore, Eckfahnen, Netzpfosten befinden. Feste und bewegliche Einrichtungen wie z. B. Ballfangzäune, Beleuchtungsmasten, Sitzbänke oder -stufen sind außerhalb der Sicherheitszonen anzuordnen.

Bodenbelag

Die Sportfläche (Spielfeld inklusive der Sicherheitszone) ist in einem einheitlichen Bodenbelag auszuführen. Hierzu eignen sich u. a. Rasen-, Tennen- oder Kunststoffflächen bzw. Kunststoffrasensysteme. Im Hinblick auf Rollstuhlsport oder Rollsportarten sind Beläge mit geringem Rollwiderstand sinnvoll.

Die Markierungen der Spielfelder richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Sportfachverbände.

Ausstattung

 

Ausstattung

Je nach Sportart werden Sporteinrichtungen und Geräte wie z. B. Tore, Befestigungssäulen, Eckfahnen benötigt. Diese Sportgeräte müssen den anerkannten Regeln der Technik bzw. sicherheitstechnischen Anforderungen der jeweiligen Norm entsprechen. Insbesondere die Kippsicherheit von Toren ist zu gewährleisten.

Zur Befestigung der Sportgeräte werden oft Bodenhülsen benötigt. Diese sind mit oberflächenbündigen Deckeln auszustatten. Damit die Bodenhülsen nach Gebrauch sofort wieder verschlossen werden können und die Deckel nicht verloren gehen, bietet sich eine Verbindung mit der Hülse an. Befinden sich die Deckel innerhalb von Spielfeldern oder Sicherheitszonen, sollten sie grundsätzlich ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die umgebende Oberfläche.

Für die Lagerung von Sportgeräten, wie z. B. Bällen, Befestigungssäulen usw., sollten geeignete Lagermöglichkeiten eingeplant werden.

Ballfangzäune

Ballfangzäune sind sinnvoll, wenn sich das Kleinspielfeld in der Nähe von Verkehrsflächen befindet. Außerdem sollten andere Bereiche, z. B. Spielplatz oder Schulhof, vor Ballaufschlägen geschützt werden.