Schulsport soll sich positiv auf die gesunde Lebensführung der Schülerinnen und Schüler auswirken. Eine pädagogische Aufgabe des Schulsports ist es, die Bewegungssicherheit der Schülerinnen und Schüler und deren Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen zu fördern.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler obliegt den Lehr- und Fachkräften, die Aufsicht führen und den Schulsport bzw. Bewegungs- und Sportangebote in der Schule gestalten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen sie über ausreichende Qualifizierung, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den jeweiligen Sportbereichen und Bewegungsfeldern verfügen. Hierzu gehören u. a. der sachgerechte Auf- und Abbau von Sportgeräten und Einrichtungen sowie die Beachtung der Grundsätze zur Aufsichtsführung. Bei einem Unfall sollte es selbstverständlich sein, dass sie Sofortmaßnahmen einleiten und Erste Hilfe leisten können.
Beim Sportunterricht und bei Sportveranstaltungen im Freien ist die Sportstätte auf Eignung und mögliche Gefahrenstellen zu überprüfen. Dies gilt auch für die Sporteinrichtungen und Geräte, die einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden müssen. Außerdem sind Verhaltensregeln und mögliche Besonderheiten zu besprechen. Besondere Gefahrenstellen müssen den Schülerinnen und Schülern bekannt sein, wie z. B. Sicherheitsbereiche beim Kugelstoßen. Die Lehrkraft muss in Form von Geboten und Verboten darauf hinweisen und hinwirken, dass den Weisungen Folge geleistet wird.
Zur Prävention von Schulsportunfällen sollten Lehrkräfte grundsätzlich im Vorfeld des Unterrichts bzw. der beabsichtigten Aktivität eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Hierzu gehören auch Überlegungen zum Schutz vor UV-Strahlung und Hitze sowie zum richtigen Verhalten im Freien bei Gewitter.
Lehrkräfte müssen auch die landesspezifischen Vorgaben der zuständigen Behörden und Ministerien beachten.