Bereits bei der Planung von Außensportflächen sind die erforderliche Ausstattung von Sportgeräten sowie deren Lagerung zu berücksichtigen. Sportgeräte und mobile Bestandteile einer Sportanlage, z. B. Startblöcke, Hochsprunglatten, sollten sich möglichst in der Nähe der Sportanlage befinden, dies erleichtert die Logistik. Die Außensportgeräte sollten in einem geeigneten Raum untergebracht werden.
Die Geräteausstattung von Schulsportstätten ist abhängig von den Aufgaben, Zielen und Inhalten des Schulsports. Üblicherweise werden Bälle und Wurfgeräte auf den Sportfreiflächen benötigt. Weitere Sporteinrichtungen und Geräte sind Slacklines, Bodentrampoline sowie Fitnessgeräte für den Außenbereich.
Werden bei mobilen Ballsportanlagen die Pfosten entfernt, sind die Bodenhülsen oberflächenbündig abzudecken. Die Deckel sollten ähnliche Eigenschaften aufweisen wie die umgebende Fläche. Bodenhülsen sind korrosionsgeschützt und mit Drainageloch auszuführen.
Für die Lagerung der nicht benutzten Sportgeräte wird eine ausreichende Fläche außerhalb der Sicherheitsbereiche benötigt. Diese sind gegen eine unbefugte Nutzung zu sichern.
Alle Ausstattungselemente müssen vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeitabständen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden. Der Sachkostenträger muss hierfür befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Unternehmen beauftragen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Prüfergebnisse sind der Schulleitung mitzuteilen.
Beschädigte Geräte sind deutlich als defekt zu kennzeichnen und der Nutzung zu entziehen.
Vor jeder Nutzung müssen unterrichtende Lehrkräfte die Sportgeräte auf äußerlich erkennbare Mängel und Funktionstüchtigkeit überprüfen.