Bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten zur Sicherheit und Gesundheit wirken der Schulträger bzw. Sachkostenträger (äußerer Schulbereich) und der Schulhoheitsträger (innerer Schulbereich) zusammen.
Der Schulträger ist für Bau, Betrieb und Wartung der Schulsportstätten in seiner Zuständigkeit verantwortlich. Hierbei sind zahlreiche Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften, Normen und Regelwerken ableiten lassen, wie z. B. Unfallverhütungsvorschriften, staatliches Arbeitsschutzrecht, Baurecht, Barrierefreiheit und der Stand der Technik. Dies gilt auch für die Auftragsvergabe an Dritte.
Zu den wesentlichen Pflichten und Aufgaben des Schulträgers gehören u. a. die:
- Bereitstellung, Unterhaltung, Prüfung und Wartung der Sportanlagen, -geräte und -einrichtungen sowie der technischen Anlagen
- Pflege und Wartung der baulichen Anlagen sowie der Verkehrsflächen
- Bereitstellung der Einrichtungen und Materialien zur Ersten Hilfe
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- Ausreichende und ordnungsgemäße Kennzeichnung, z. B. der Sammelplätze
- Erstellung einer Sportplatzordnung
- Bereitstellung eines Pflegeplans für die Sportanlagen
- Beachtung zusätzlicher Bestimmungen/Genehmigungen bei der außersportlichen Nutzung der Sportanlagen, z. B. Veranstaltungen, Wettkämpfe
- Aufgabenübertragung von Unternehmerpflichten an zuverlässige und fachkundige Personen
Die enge Zusammenarbeit und ein geregelter Informationsaustausch mit der Schulleitung sind wesentliche Voraussetzung für die wirksame Umsetzung der Unternehmerpflichten des Schulträgers.