Im Unterricht sowie in den Pausen, Freistunden, aber auch außerhalb der Schulzeit finden Ballspiele auf dem Schulgelände statt. Die dazu benötigten Sportflächen können an Nachbargrundstücke oder andere Funktionsbereiche und Verkehrsflächen des Schulhofes angrenzen. Damit Personen durch umherfliegende Bälle nicht verletzt werden und zur Vermeidung von Sachschäden an Nachbargrundstücken sind Ballfangeinrichtungen wie Ballfangzäune an den erforderlichen Stellen und mit dem notwendigen Sicherheitsabstand zu den Spielflächen aufzustellen.
Die Höhe von Ballfangzäunen ist von den jeweiligen örtlichen Bedingungen und Erfordernissen abhängig. Üblich ist eine Höhe von mindestens 6 m an den Stirnseiten und mindestens 4 m an den Längsseiten. Bei einer Nutzung des Spielfeldes in Querrichtung können höhere Ballfangzäune erforderlich werden.
Ballfangeinrichtungen müssen standsicher und so konstruiert sein, dass Aufsteigen und Klettern verhindert werden. Bewährt haben sich Stahlgittermatten mit enger Maschenweite von maximal 50 mm bis in eine Höhe von mindestens 2 m. Diese sollten mit Dämpfungselementen versehen sein, um eine Geräuschübertragung zwischen Matte und Pfosten zu verhindern. Dies fördert das nachbarschaftliche Zusammenleben und reduziert die Lärmemission.
Bei der Errichtung von Ballfangzäunen ist zu klären, ob diese in eine Blitzschutzanlage integriert werden müssen.
Ein Zyklus für die Prüfung und Wartung der Ballfangzäune ist festzulegen.