Zur schnellen und wirksamen Bekämpfung von Entstehungsbränden sind in Veranstaltungsstätten geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereit zuhalten. Die gängigsten Feuerlöscheinrichtungen sind Feuerlöscher.
Feuerlöscher sind in Abhängigkeit von der Grundfläche und den Brandgefährdungen in ausreichender Zahl, gut sichtbar und leicht zugänglich bereitzustellen. Aufstellungsorte sind u.a.
- im Zuschauerraum,
- auf der Bühne,
- in Foyers,
- in den Lagerräumen und
- in notwendigen Fluren, die der Evakuierung dienen.
Für Veranstaltungsstätten größerer Ausdehnung sind zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen und Anlagen vorzuhalten.
Versammlungsräume mit Grundflächen von insgesamt mehr als 1.000 m² sind z. B. zusätzlich mit Wandhydranten für die Feuerwehr (Typ F) oder im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle mit trockenen Löschwasserleitungen auszustatten.
In Versammlungsräumen mit Grundflächen von insgesamt mehr als 3.600 m² sowie in Versammlungsräumen in Kellergeschossen sind zusätzlich automatische Feuerlöschanlagen erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Versammlungsräume mit maximal 200 m² Grundfläche, deren Fußboden an keiner Stelle mehr als 5 m unter der Geländeoberfläche liegt.