Für den sicheren Betrieb von Veranstaltungsstätten ist die regelmäßige Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen, gefährlichen Maschinen und Arbeitsmitteln von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist deren regelmäßige Prüfung nicht der alleinigen Entscheidung des Betreibers überlassen.
Für zahlreiche Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmittel sind seitens des Gesetzgebers und der gesetzlichen Unfallversicherung Vorgaben hinsichtlich des Prüfumfangs und der Anforderungen an den Prüfer getroffen worden.
Im Folgenden werden die Anforderungen beschrieben an: