Sollen Tiere bei einer Veranstaltung mitwirken, sind den Eigenschaften der Tiere entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beim Befördern, Vorführen und Betreuen zu treffen.
Diese Forderung schließt ein, dass der Einsatz von Tieren nur bei Anwesenheit einer mit dem Tier vertrauten Person zulässig ist.
Bei der Anwesenheit von Personen, die den Tieren nicht vertraut sind, müssen mögliche gefährliche Reaktionen der Tiere berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Vorsorge für eine geeignete Erste Hilfe.
Beim Einsatz von Tieren sind Schutzmaßnahmen sowohl für die mitwirkenden Darsteller als auch für die Zuschauer vorzusehen.
Als Schutzmaßnahmen wären in Abhängigkeit von den individuellen Eigenheiten des mitwirkenden Tieres u.a. denkbar:
- Einsatz eines gutmütigen und an eine solche Situation gewöhnten Tieres
- Vorbereitung des Tieres auf die Situation (z. B. im Hinter- bzw. Seitenbühnenbereich)
- Auswahl eines geeigneten Bodenbelags (rutschfest, eben, splitterfrei etc.)
- Ruhe im Saal, Verbot von Blitzlichtern, Mobiltelefonen etc. (vorherige Ankündigung)
- Vermeidung von Blendungen durch entsprechende Lichtregie
- Sicherstellung ausreichender Bewegungsflächen, um ggf. dem Tier ausweichen zu können
- Wahrung eines ausreichenden Abstands, z. B. durch Absperrungen, Netze oder Hürden (insbesondere zum Zuschauerraum)
- Bereitstellung von Helfern mit kratz- und bissfester Kleidung sowie sonstigen notwendigen Schutzausrüstungen und Hilfsmitteln
- Impfung der Mitwirkenden