In Schulen sind selten Schutzvorhänge eingebaut. Bei Großbühnen muss die Bühnenöffnung jedoch gegen den Zuschauerraum durch einen Vorhang aus nicht brennbarem Material, den sogenannten „Eisernen Vorhang“, innerhalb von 30 Sekunden dicht geschlossen werden können.
Dieser muss, um seine dauerhafte Funktion auch im Brandfall zu gewährleisten, von der automatischen Sprühwasserlöschanlage der Bühne mit erfasst und dadurch gekühlt werden.
Der Schutzvorhang muss täglich vor der ersten Vorstellung oder Probe durch Aufziehen und Herablassen auf seine Betriebsbereitschaft geprüft werden. Nach jeder Vorstellung ist er herabzulassen und zu allen arbeitsfreien Zeiten geschlossen zu halten.
Der Raum unter dem Schutzvorhang ist von Ausstattungen-, Requisiten oder Ausschmückungen so freizuhalten, dass die Funktion des Schutzvorhanges nicht beeinträchtigt wird.
Der Schutzvorhang muss von mindestens zwei Stellen von Hand ausgelöst werden können. Beim Verfahren muss ein akustisches Warnsignal deutlich wahrnehmbar sein.
Eine ggf. vorhandene Tür im Schutzvorhang muss zur Bühne hin aufschlagen, da es im Brandfall zu einem Überdruck auf der Bühne kommen kann.