Das Erscheinungsbild einer Schule wird insbesondere durch den Eingangsbereich und das angrenzende Foyer geprägt. Grundsätzliche Informationen zum Foyer finden sich unter EEingangsbereich.
Da das Foyer einer Schule fast immer ein Flucht- und Rettungsweg ist, sollte dieser leicht und sicher durchquert werden können. Brennbare Materialien oder den direkten Weg versperrende Gegenstände und Einrichtungen dürfen den Fluchtweg nicht behindern.
Sofern die Aufstellung von Gegenständen, Einrichtungen und Materialien dennoch erforderlich ist, kann die Genehmigungsbehörde für die Veranstaltungsstätte (im Regelfall das städtische Bauaufsichtsamt) auf Antrag Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen der Bauordnung und der Sonderbauverordnung erteilen. Hierzu sind seitens des Bauaufsichtsamtes die Brandschutzdienststellen anzuhören.
Weiterhin müssen Bodenbeläge in Foyers mindestens schwer entflammbar sein.
Schulaulen, die unter die Muster-Versammlungsstättenverordnung fallen, müssen auch in Foyers über eine Sicherheitsbeleuchtung verfügen, die es erlaubt, sich bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis hin zu den öffentlichen Verkehrsflächen sicher zu orientieren.