Rettungsweg Schild ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Um im Notfall möglichst schnell die Veranstaltungsstätte verlassen zu können, müssen Zuschauerräume von Veranstaltungsstätten, die für mehr als 100 Besucher bestimmt sind oder mehr als 100 m² Grundfläche haben, mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie oder zu Rettungswegen haben.

Die nach der Personenzahl ermittelte Breite ist möglichst gleichmäßig auf die Ausgänge zu verteilen. Die Mindestbreiten bleiben unberührt.

Es sollte allen Zuschauern möglich sein, in höchstens zwei Minuten einen sicheren Ort zu erreichen. Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächstgelegenen Ausgang darf deshalb, in Lauflinie gemessen, nicht mehr als 30 m betragen. Ist die lichte Höhe des Zuschauerraumes größer als 5 m, kann die Entfernung je 2,50 m zusätzlicher lichter Höhe um jeweils 5 m bis zu einer Länge von maximal 60 m verlängert werden.

Die Breite der Rettungswege richtet sich nach der größtmöglichen Personenzahl, die auf diesen angewiesen ist, und muss mindestens 1,20 m je 200 Personen betragen. Zwischenwerte sind zulässig.

Die lichte Mindestbreite eines jeden Teils von Rettungswegen muss 1,20 m betragen. Bei Rettungswegen von Versammlungsräumen mit nicht mehr als 200 Besucherplätzen und bei Rettungswegen im Bühnenhaus genügt eine lichte Breite von 0,90 m. Für Rettungswege von Arbeitsgalerien genügt eine Breite von 0,80 m. Landesrechtliche Regelungen sind zu beachten.

Rettungswege Schema©Unfallkasse NRW | DGUV

Treppen im Verlauf von Rettungswegen müssen zur sicheren Begehbarkeit großer Personenströme beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein, welche über die Treppenabsätze fortzuführen sind.

Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen keine Schwellen haben. Während des Aufenthaltes von Personen in der Veranstaltungsstätte müssen die Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können.

Zur leichten Auffindbarkeit und Nutzung müssen die Ausgänge und der Verlauf der Rettungswege durch grüne Sicherheitszeichen mit weißem Aufdruck (Flucht­weg­piktogramm) dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein. Notausgänge müssen jederzeit frei gehalten werden und benutzbar sein.

Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Treppen, Türen und Rettungswege finden sich unter Barrierefreiheit.