Proben- und Stimmräume
Probenraum Schema©Unfallkasse NRW

Proben- und Stimmräume müssen so gestaltet sein, dass Schülerinnen und Schüler vermeidbaren gesundheitsschädlichen Einwirkungen nicht ausgesetzt sind.

Hin­sich­tlich der Einwirkung von Lärm ist diese Forderung erfüllt, wenn kleine Räume mit schallabsorbierendem Material ausgekleidet sind. Ungeeignet sind „schallharte“ Räume mit Glas, Beton oder Steinwänden und -decken sowie Fliesen oder Betonböden.

Informationen zur U Akustik finden sich im Unterrichtsraum der Sicheren Schule.

Die oftmals im Rahmen der Schallpegelreduzierung an Wänden und Decken angebrachten Eierkartons eignen sich nicht für eine akustische Optimierung des Probenraums, da der Schall von diesen nur umgelenkt und nicht absorbiert wird.

Spezielle, für den Akustikeinsatz entwickelte Materialien, z. B. Pyramidenschaumstoffe, können den Lautstärkepegel und die Nachhallzeit des Proberaums frequenzabhängig dämpfen. Dabei trifft der Schall auf das offenporige Material und wird durch Reibung in Wärme umgewandelt.