Seilabsicherungen gegen herabfallende Gegenstände ©Unfallkasse NRW

A Schutz gegen herabfallende Gegenstände

Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind, wie temporär angebrachte Scheinwerfer, Lautsprecher oder Beamer, müssen immer eine zweite Sicherung gegen Herabfallen, z. B. in Form eines Sicherungs-Drahtseils (Safety), aufweisen. Das Safety ist so anzubringen, dass es möglichst keinen Fallweg zulässt.

Ist ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieser so gering wie möglich zu halten. Bei der Sicherung von Arbeitsmitteln, die nach der Montage ausgerichtet werden müssen, wie z. B. Scheinwerfer, darf der maximale Fallweg von 20 cm nicht überschritten werden.

Diese Sicherung muss nicht nur für die Last selbst, sondern auch für die beim Herabfallen zusätzlich auftretenden dynamischen Kräfte ausgelegt sein. Fallversuche zeigten auf, dass ein mit einem 4 mm starken Stahlseil gesicherter Scheinwerfer von 20 kg Gewicht bei einem Fall aus 20 cm Höhe im Moment des Abfangens im Drahtseil eine mittlere Impulslast auslöst, die einem äquivalenten Gewicht von etwa 746 kg entspricht.



Ein Sicherungsseil©Unfallkasse NRW

Daher dürfen

  • Tragmittel höchstens mit einem Zehntel der rechnerischen Bruchkraft belastet werden (unter Berücksichtigung der betriebsmäßig auftretenden dynamischen Kräfte),
  • Anschlagmittel höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft belastet werden.

Zur Vermeidung zu hoher Impulskräfte darf die Fallhöhe in das Sicherungsseil maximal 20 cm betragen.

Lose Zusatzteile oder sich lösende Gegenstände, z. B. Farbfilter an Scheinwerfern, müssen durch Vorrichtungen, z. B. Seile oder Ketten, aufgefangen werden.

Beim Einsatz von Handkonterzügen müssen besondere Maßnahmen gegen das Herabfallen der Gegengewichte getroffen werden. Dies wird erreicht indem die Laufbahnen der Gegengewichte verkleidet werden und die Gegengewichte so gesichert werden, dass sie bei hartem Auftreffen am Anschlag nicht herausfallen können.