Tragmittel und Anschlagmittel

A Tragmittel und Anschlagmittel

Maximale Lastkraft©Unfallkasse NRW

Trag- und Anschlagmittel müssen immer für die Lasten so beschaffen und ausgelegt sein, dass sich für darunter aufhaltende Personen keine Gefährdungen ergeben.

Tragmittel sind z. B. Traversensysteme oder Teile von Hebezeugen, wie z. B. Rundstahl­ketten, Drahtseile, Stahlbän­der.

Anschlagmittel sind die verbindenden Teile, z. B. Schäkel, Drahtseile, Rundstahl­ketten, Schnellverbindungsglieder und Rundschlingen zwischen Tragmittel und Last.

Beim Einsatz der Trag- und Anschlagmittel müssen nicht nur die statischen Lasten, z. B. das Eigengewicht, sondern auch die möglicherweise durch den Fall auftretenden dynamischen Lasten, z. B. die beim Fall eines Scheinwerfers in das Sicherungsseil auftretende Impulslast im Moment des Abfangens berücksichtigt werden.

Für Wärme abgebende Geräte, wie z. B. Scheinwerfer, dürfen weder Stahlseile mit einer festen Kunststoffummantelung noch Seile oder Schlingen aus Synthetik- oder Naturfasern verwendet werden. Kunststoffummantelte Stahlseile setzen bei Wärmeeinwirkung Stoffe frei, die zur Korrosion der Stahlseile führt, bei einem Brand brandfördernd wirken und die Lasten nicht mehr sicher halten.

Knick- oder Bruchstellen durch Punktbeanspruchungen werden vermieden, wenn in den Drahtseilösen Kauschen eingelegt sind, die die Last auf eine größere Strecke innerhalb der Drahtseilöse verteilt.

Drahtseilklemmen dürfen zur Endverbindung der Seile nicht verwendet werden. Sichere Seilendverbindung werden z. B. durch verpresste Metallhülsen (Pressklemmen) geschaffen.

Werden Ketten als Trag- oder Anschlagmittel verwendet, müssen die einzelnen Kettenglieder verschweißt sein.

Zum Verschluss der Seilverbindung bzw. zum Anschluss des Seils an das Tragwerk sind Schnellverbindungsglieder oder Schäkel zu verwenden.

Grundsätzlich müssen Trag- und Anschlagmittel eigensicher ausgeführt sein und folgende Anforderungen erfüllen:

  • Formbeständigkeit
  • Genormte oder bekannte Festigkeitswerte
  • Gesicherte Herstellungs-/Fertigungsqualität , z. B Werkszeugnis nach EN 10204 „Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen“
  • Eindeutige Erkennbarkeit der korrekten Funktion bei sicherheitsrelevanten Verbindungen, die zum Beispiel einrasten, sich selbst sichern, verstiftet oder ver­schraubt sind
  • Sicherung der Verbindungen gegen Selbstlockern oder Selbstlösen
  • Feststellbarkeit von Beschädigungen durch bloße Sichtprüfung
  • Witte­rungs-, Temperatur-, Alterungsbeständigkeit in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen