Da mittlerweile auch von externen Dienstleistern Seminare für die Ausbildung von Aufsicht führenden Personen in Veranstaltungsstätten angeboten werden, erachten die Unfallversicherungsträger für ihre Mitgliedsbetriebe folgende Inhalte und Zeiträume als Mindestumfang für die Grundqualifikation von Aufsicht führenden Personen in Veranstaltungsstätten für Veranstaltungen mit geringem Gefahrenpotential als erforderlich:
Zu berücksichtigen ist, dass neben der Qualifikation zu Aufsicht führenden Personen geeignete organisatorische Regelungen vor Ort für sichere Veranstaltungen getroffen und Kooperationsregelungen mit Experten für Veranstaltungstechnik vereinbart werden müssen.